17.5.2019 | Um Fördermittel nicht zu verpassen, drückt die
Verwaltung beim Ausbau der Waldschule auf die Tube: In einem sogenannten "beschleunigten Verfahren" soll der B-Plan für das Schul-Areal aufgestellt werden. Dass aber in dem jetzt vom Ausschuss
für Stadtentwicklung und Umwelt verabschiedeten Aufstellungsbeschluss keinerlei Pläne (mehr) enthalten sind, verwundert jedoch.
Felix Thermann, Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung, und der stellvertretende Fachbereichsleiter Lasse Friedel hatten zwar bei der Vorstellung zu diesem Tagesordnungspunkt zwei anschauliche
Plan-Zeichnungen auf die Leinwand projiziert, nur: Bestandteil der im Digital-System der Verwaltung zu findenden Beschlussvorlage waren diese Zeichnungen nicht. Dabei sollen sie zum Zeitpunkt,
als die Fraktionen über die Vorlage diskutierten, zusammen mit weiteren Plänen noch enthalten. Eine plausible Erklärung konnte die Verwaltung in der Sitzung nicht geben. Interessant ist, dass in
der Beschlussvorlage für den Ausschuss für Bildung, Kultur und Freizeit noch andere Pläne enthalten waren. Man darf also gespannt sein, mit welchen Plänen die Verwaltung in die vorgesehene
Bürgerinformationsveranstaltung geht - wenn überhaupt.
Aufgrund der in der Sitzung gezeigten Pläne äußerten anwesende Anwohner Bedenken wegen der zunehmenden Lärmbelästigung durch den Sport- und Bolzplatz im Norden. Ein anderer Einwohner wies auf die jetzt schon gefährliche Verkehrssituation im Eingangsbereich hin, für die die jetzigen Pläne keine Verbesserung erkennen ließen. Thermann konnte dazu auch keine überzeugende Lösung anbieten, weil nicht nur die alte Schule denkmalgeschützt ist, sondern auch die Fläche vor dem Gebäude, so dass dort z.B. keine Parkbuchten angelegt werden können. Ausschuss-Vorsitzender Bernd Kleinhappel verwies dazu auf das folgende öffentliche Beteiligungsverfahren. Eine Gefahr für das Ortsbild in der Heide sehen die erwähnten Zuschauer darin, dass durch den B-Plan zweistöckige Bauten Standard werden können, so dass andere Bauherren in dem Gebiet, das zur Zeit durch einstöckige Einzehausbebauung geprägt sei, nach § 34 ebenso hohe Bauten einfordern könnten. Thermann erklärte, dass ein entsprechender B-Plan für die Schule kein Präjudiz für die Umgebung darstellen werde.
Was jetzt beschlossen wurde
In dem jetzt vom Ausschuss einstimmig verabschiedeten Beschluss sind also keine Pläne enthalten. Verbal werden die Rahmenbedingungen für den B-Plan beschrieben:
„Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
o Schaffung von geeignetem Planrecht für Umbau und Sanierung der Waldschule Quickborn
o Erhalt und Schutz der denkmalgeschützen Bausubstanz (Altbau Waldschule) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111
o Gewährleistung einer bedarfgerechten Versorgung mit Grundschulplätzen im Ortsteil Quickborn-Heide"
Die Vorlage verweist darauf, dass die Erweiterungsbauten der Waldschule vorwiegend aus den 60er-Jahren stammen und sanierungsbedürftig sind. Außerdem bestehe ein wachsender Bedarf an Gruppen- und Betreuungsräumen sowie an einer Mensa. Die Verwaltung geht von steigenden Schülerzahlen von derzeit 242 auf rund 290 in den nächsten Jahren aus.
Das noch in Abstimmung befindliche städtebauliche Konzept zum Um-/Neubau der Waldschule sieht eine Neuorganisation der Gebäudestruktur auf den derzeitig genutzen und bebauten Flächen vor.
Der denkmalgeschützte Altbau wird erhalten. Über einen Verbindungsbau wird der Altbestand mit dem in Nord-Südrichtung verlaufenden Neubau an der östlichen Grundstücksgrenze verbunden. Dieser ist als Bau mit zwei Vollgeschossen und einem ausbaufähigem Satteldach geplant. An der nördlichen Grundstücksgrenze ist ein Sporthallenneubau vorgesehen. Der bestehende Sportplatz im Nordwesten bleibt erhalten. Durch die neue Positionierung der Gebäude entsteht ein "U", welches nach Auffassung der Verwaltung zum einen die umliegenden Wohngebiete größtenteil vor einer erhöhten Lärmbelastung durch den Schulbetrieb schützt als auch zusätzliche Nutzungen auf dem Gelände der Waldschule "einrahmt". Die Planung entspricht dem Flächennutzungsplan der Stadt.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Freizeit hatte sich in zwei Sitzungen bereits mit den Plänen befasst und sie gut geheißen.
Wenn die Ratsversammlung am 27. Mai den Aufstellungsbeschluss verabschiedet,
wird nach Aussagen der Verwaltung zeitnah mit der Aufnahme des Bauleitverfahren und der Beauftragung der notwendigen Gutachten (wahrscheinlich Schallgutachten, Artenschutz) begonnen. Für Gutachten und externe Planungsleistungen rechnet die Verwaltung mit einem Aufwand von 15.000 bis 20.000 Euro. Die Förderrichtlinie gibt vor, dass die Baumaßnahmen bis zum 31.3.2022 vollständig abgenommen sein müssen, damit die in Aussicht gestellten Fördermittel nicht verfallen. Die Kosten für den ersten Bauabschnitt und die Arbeiten am Altbautrakt werden auf 4,5 Millionen Euro geschätzt. Vom Land Schleswig-Holstein wurden Fördermittel von rund 755.00 Euro in Aussicht gestellt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. „Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung unterrichtet werden. Hier soll Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden", heißt es in dem Beschluss.
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