Stadtwerke-Chef: Keine Panik! Werke informierten zum Thema Heizung

1.11.2023 | So voll habe er den Artur-Grenz-Saal selten erlebt, begrüßte Bürgermeister Thomas Beckmann die Besucher, und in der Tat war der Saal zu der  „Wärmeplanung"-Veranstaltung der Stadtwerke sehr gut belegt. Offensichtlich wollten viele Quickborner wissen, was in punkto Heizung bzw. Heizungsumstellung auf sie zukommt und sie wurden nicht enttäuscht: Drei Experten lieferten umfassende Aufklärung über die aktuelle Gesetzeslage und geplante Entwicklungen.

 

Beckmann selbst versicherte in seiner kurzen Begrüßung, dass Quickborn bei den notwendigen Maßnahmen voll im Zeitplan liege. Dabei verwies er auch auf das in Arbeit befindliche Klimaschutzkonzept für Quickborn. In diesem Zusammenhang stellte er die anwesende neue Klimaschutzmanagerin Katinka Mustelin vor, die vom Publikum mit Beifall begrüßt wurde.

 

„Sie sind nicht allein!"

Als Moderator hieß Marc Wiederhold die Besucher willkommen. Er stellte sich nicht nur als Alleingeschäftsführer der in Henstedt-Ulzburg ansässigen EEG Energie-Einkaufs und Service GmbH, sondern auch als Endkunde und vor allem auch als Kunde der Stadtwerke Quickborn vor. Mit einem Chart unterstrich er, dass selbst Insider angesichts der Flut von Gesetzesnovellen Schwierigkeiten hätten, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Hinzu kämen exogene Schocks wie der Ukraine-Krieg. Doch anhand von Grafiken machte er deutlich, dass kommunale Versorger wie die Stadtwerke Quickborn ihre Kunden unterstützten, indem sie allzu starke Preisschwankungen abfederten. „Das Stadtwerke-Dienstleistungsangebot für Kunden geht weit über die reine Energielieferung hinaus und umfasst Lösungen in den Bereichen Wärme, Elektromobilität, Telekommunikation, Digitalisierung uvm." Und er versprach:„Sie sind nicht allein!"

 

Welche Anforderungen kommen auf Heizungsbesitzer zu?

Im ersten Referat gab Lars Grothe vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft  e.V. (bdew) einen Überblick über aktuelle Bundesgesetze zur Wärmewende. Nach einem Überblick über die Energie- und Wärmeversorgung Deutschlands wurden die Zahlen für Quickborn genannt: 70 Prozent der 9.000 Gebäude in der Stadt sind Einfamilienhäuser. Die Mehrheit der Gebäude wird mit Gas oder Öl beheizt. 200 Gebäude werden mit Fernwärme versorgt, bei der 40 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen.

 

Ziel der Wärmewende ist eine Klimaneutralität bis 2045 mit folgenden Maßnahmen:

- THG-neutrale Wärmeversorgung und klimaneutraler Gebäudebestand 2045

- 50 Prozent klimaneutrale Wärme bis 2030

- Verdreifachung der Wärmenetzanschlüsse bis 2045

- Energetische Sanierungsrate von 2,0 bis 2,5 Prozent pro Jahr.

Das GEG und das WPG setzen die Rahmenbedingungen für die Wärmewende ab 2024:

> Das  GEG verpflichtet die Grundeigentümer:

- ein Anteil von 65 Prozent Erneuerbare Energeien ist für die mit einer NEUEN! Heizungsanlage bereitgestellten Wärme vorgeschrieben

 

> Das WPG verpflichtet Städte und Kommunen

- bis 30.6.2026 Pflicht für Großstädte ab 100.000 EW

- bis 30.6.2028 Pflicht für kleinere Städte

 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass bei der Heizung 65-Prozent aus Erneuerbaren Energien stammen muss. Das Gesetz sieht dafür verschiedene Möglichkeiten vor:

- Rechnerischer Einzelnachweis nach DIN V186599 (§ 71 Absatz 2)

oder

- Wärmenetzanschluss (§ 71b) (bei MFH sinnvoll)

- Elektrische Wärmepumpe (§71c)

- Stromdirektheizung (§ 71d)

- Solarthermie (§ 71 e)

- Flüssige und gasförmige Biomasse- oder Wasserstoffheizung (§  71f)

- Heizung mit fester Biomasse (§ 71g)

- Hybridheizung mit Wärmepumpe oder Solarthermie (§ 71h)

Dieses Schaubild bietet einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen
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Der BDEW bietet einen Fragen- und Antwort-Katalog mit einem ersten Überblick über die wesentlichen Regelungsinhalte des aktuellen Entwurfs des GEG, der HIER downgeloaded werden kann.

 

Stadtwerke-Chef: Keine Panik!

„Natürlich wird Energie nach und nach teurer“, ergänzte Stadtwerke-Chef Dr. Pangios Memetzidis. „Alleine durch die ansteigende CO2-Bepreisung werden Gas und Öl, aber auch Strom im Preis deutlich steigen. Trotzdem sollte man nicht in Panik verfallen. Niemand muss jetzt vorschnell Heizungssysteme austauschen, sondern kann die nächsten Jahre dafür nutzen, sich umfassend beraten zu lassen und Fördermöglichkeiten zu prüfen. Es gibt bereits Hybrid-Technologien bestehend aus Gasheizung und Wärmepumpe und viele andere Optionen.“

 

Wärmeplanung aus Sicht der Stadt Quickborn

Im zweiten Vortrag informierte Felix Thermann, Leiter des Fachbereiches Nachhaltige Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung bei der Stadtverwaltung Quickborn, zu dem Thema aus Sicht der Stadt.

Auf dem Wege zu einer fossilfreien Kommune seien die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch Bund/Länder zu beachten, die  die verschiedensten Lebensbereiche wie Verkehr, Gewerbe, Lebensweise, aber eben auch Gebäude beträfen.

 

Abweichend von den Vorgaben des Bundes (30.6.2028) muss Quickborn aufgrund der schleswig-hosteinischen Regelung ihre kommunale Wärmeplanung bereits zum 31.12. 2027 vorlegen. In Quickborn ist man noch ehrgeiziger: Aufbauend auf dem Klimaschutzkonzept wird die Wärmeplanung im Frühjahr 2025 in Angriff genommen und soll bis zum 30.6.2026 abgeschlossen sein. Sie wird Aussagen zu Lösungen im Bereich der Fern-/Nahwärmenetze und Vorgaben für grundstücksbezogene individuelle Lösungen enthalten.

 

Ab dem Zeitpunkt, an dem der Wärmeplan verabschiedet ist, müssen Eigentümer im Havariefall ihrer Bestands-Heizung die 65%-regenerative Versogung im gesamten Stadtgebiet einhalten.

 

Zum Abschluss der Veranstaltung erläuterte Dr. Memetzidis die konkreten Aufgaben und die Vorgehensweise der Stadtwerke Quickborn. Dr. Memetzidis: „Die Wärmewende wird kommen und wir werden gut vorbereitet sein. Quickbornerinnen und Quickborner stehen nicht alleine.“  

In einer abschließenden Fragerunde haben sich viele interessierte Besucherinnen und Besucher direkt an die Referenten gewandt. Etwa eine Stunde beantworteten die Fachleute die vielen allgemeinen und auch individuellen Fragen der Anwesenden.


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