4.2.2021 | Um auch in Corona-Zeiten politische Entscheidungen treffen zu können, wurde mit Wirkung vom 15.12.2020 die Hauptsatzung der Stadt Quickborn derart geändert, dass
Sitzungen der politischen Gremien im Falle von Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzen oder in vergleichbaren Notsituationen als sogenannte Hybridsitzungen stattfinden können. Start
ist heute mit der Sitzung des Hauptausschusses, am 9.2.2021 folgt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales und am 11.2.2021 der Ausschuss für Bildung, Kultur und Freizeit.
Auf der Website der Stadt findet sich folgende Beschreibung:„Als Hybrid-Sitzung wird eine Präsenzsitzung in einem öffentlich zugänglichen Sitzungsraum bezeichnet, an der Sitzungsteilnehmende und teilnahmeberechtigte Personen (bspw. Einwohnerinnen und Einwohner) sowohl vor Ort als auch per Videokonferenz mit Wechselkommunikation und zusätzlich durch Echtzeit-übertragung von Bild und Ton über das Internet (Livestream) teilnehmen können.
Eine Hybrid-Sitzung in Form einer Videokonferenz mit Anwesenden vor Ort in einem Sitzungsraum macht nur dann Sinn, wenn durch Berücksichtigung der gesetzlichen Maßgaben sowohl Beratungen als auch Beschlussfassungen ermöglicht werden.
Ziel der Hybrid-Sitzung ist die Minimierung der Anzahl der vor Ort anwesenden Teilnehmenden aus Gründen des Infektionsschutzes. Insbesondere soll besonders gefährdeten Personen die Teilnahme per Video ermöglicht werden, während die Öffentlichkeit durch eine Teilnahme vor Ort oder an der Videokonferenz gewährleistet wird. Der gewohnte Sitzungsablauf wird auch bei Sitzungen per Videokonferenz beibehalten.
Videositzungen sollen angesichts der maßgebenden Regelungen durch die Gemeindeordnung nur im Notfall zum Einsatz kommen."
In der Praxis bedeutet das, dass sich nur der Vorsitzende und Mitarbeitendeder Verwaltung im Artur-Grenz-Saal befinden. Die Ausschussmitglieder nehmen grundsätzlich „online" teil. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Artur-Grenz-Saal (Am Freibad 7) aufsuchen, einen Livestream verfolgen oder ebenfalls online teilnehmen.
Besucherinnen und Besucher der Sitzung vor Ort im Arthur-Grenz-Saal sind verpflichtet, zu jeder Zeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Sollte das Besucheraufkommen die Anzahl der auf Mindestabstand gesetzten Sitzplätze übersteigen, ist die Verwaltung berechtigt, weiteren Besucherinnen und Besuchern den Zutritt zum Sitzungsgebäude bzw. zum Sitzungsraum zu verweigern. Außerdem gilt:
o Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten und Verlassen des Sitzungsgebäudes
o Kein Händeschütteln
o Benutzung von bereitgestelltem Hand-Desinfektionsmittel vor Einlass
o Angabe persönlicher Daten zwecks Rückverfolgung im Falle einer Infektion
Bei einer Nichteinhaltung der Maßgaben dürfen Besucher an der Sitzung nicht teilnehmen
Anleitung für die Teilnahme an Hybrid-Sitzungen
Hybrid-Sitzung des Hauptauschusses
Am Donnerstag, dem 4.2.2021, um 19.00 Uhr findet eine öffentliche„digitale" Sitzung des Hauptausschusses statt.
Bekanntmachung HA 4.2.2021 inkl. Tagesordnung
Hybrid-Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales
Am Dienstag, dem 09.02.2021, um 19.00 Uhr findet eine öffentliche „digitale“ Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales statt.
Bekanntmachung AKJS 09.02.2021 inkl. Tagesordnung (165.5 kB)
Hybrid-Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Freizeit
Am Donnerstag, dem 11.02.2021, um 19.00 Uhr findet eine öffentliche „digitale“ Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Freizeit statt.
Bekanntmachung ABKF 11.02.2021 inkl. Tagesordnung (164.6 kB)
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