28.9.2020 | Die Stadt Quickborn wird in den nächsten Tagen intensivere Kontrollen durchführen, um zur Einhaltung der Vorgaben zur Pandemiebekämpfung beizutragen
Für die allermeisten Menschen ist es zur Routine geworden, die fast schon automatisch abläuft: Wer sich in Einzelhandelsgeschäfte, in öffentliche Verkehrsmittel oder in Situationen begibt, in
denen die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern schwierig werden könnte, zieht eine Mund-Nasen-Bedeckung auf.
Allerdings verzeichnete das Quickborner Ordnungsamt in den letzten Tagen eine Zunahme von Hinweisen besorgter Mitbürgerinnen und Mitbürger, dass bei manchen Menschen die Disziplin doch gesunken
sei und sie die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung nicht immer oder nicht immer ordnungsgemäß benutzen.
Der Verzicht auf den fehlenden Schutz ist für alle Beteiligten gefährlich. Darüber hinaus kann er nach der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung aber auch eine Ordnungswidrigkeit darstellen und
mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Stadt Quickborn wird in den nächsten Tagen intensivere Kontrollen durchführen, um zur Einhaltung der Vorgaben zur Pandemiebekämpfung beizutragen. In Einrichtungen mit Publikumsverkehr, wie in
Verkaufsstellen des Einzelhandels und in der Gastronomie wird auf die Umsetzung von Vorschriften und Hygienekonzepten geachtet und für die Einhaltung der sog. AHA-Regel (Abstand halten – Hygiene
beachten – Alltagsmaske tragen) geworben. Bei festgestellten wesentlichen Verstößen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Stadt hofft jedoch, dass es dazu nicht kommen muss und Betreiber sowie Kundinnen und Kunden weiterhin konsequent an der Eindämmung der Corona-Pandemie mitwirken.
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