6.9.2020 | 87.000 Euro zusätzliche Mittel hat die Ratsversammlung in ihrer jüngsten Sitzung für ein neues Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Quickborn freigegeben. Außerdem gab sie
grünes Licht für die Schaffung einer „Verwaltungseinheit" und eines „Sondervermögens".
Schon im Oktober 2018 hatte die Ratsversammlung 465.000 Euro für die Beschaffung eines „Hilfeleistungsfahrzeuges HFL20" bereitgestellt. Der voraussichtliche Mittelbedarf wurde seinerzeit auf der Basis eine Marktbeobachting/Markterkundung geschätzt. Das Vergabeverfahren gestaltete sich dann unerwartetet schwierig. Inzwischen wurden das Fahrgstell und der Aufbau bestellt, die ”feuerwehrtechnische Beladung" steht noch aus. Hier haben die Kameraden der Feuerwehr alle Einsparrmöglichkeiten ausgelotet und werden z.B. vorhandene Geräte integrieren. Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung sind die Kosten jedoch auf 552.000 Euro gestiegen. Die Ratsversammlung bewilligte einstimmig die Differenz von 87.000 Euro. Das Geld wird zunächst dem Topf für den Bau des zweiten Feuerwehr-Standortes in Quickborn-Heide entnommen.
Neue Verwaltungsabteilung
Die Freiwillige Feuerwehr Quickborn gliedert sich zur Zeit in eine Einsatzabteilung, eine Reserveabteilung, eine Jugendabteilung und eine Ehrenabteilung. Im Februar hatte die Wehr eine neue Satzung beschlossen, die zusätzlich die Bildung einer „Verwaltungsabteilung" vorsieht. Dadurch sollen engagierte Jugendliche, Männer und Frauen in die Feuerwehr integriert werden, die sich den körperlichen Anforderungen des Einsatzdienstes nicht (mehr) zu stellen vermögen, aber gleichwohl einen Beitrag für die Allgemeinheit in der Feuerwehr leisten möchten.
Weil die Satzung in diesem Punkt von der Ratsversammlung genehmigt werden muss, stand der Punkt auf der Tagesordnung. Aber wer sollte etwas dagegen haben, und so wurde die Einrichtung der Verwaltungsabteilung einstimming beschlossen. Warten wir mal ab, welcher Ortspolitiker sich für diesen Dienst meldet: Immerhin dürfen auch die Mitglieder der Verwaltungsabteilung die schmucke Feuerwehruniform tragen ...
Sondervermögen
In Deutschland muss ja alles seine Ordnung haben. Und so darf es auch nicht schlicht eine „Kameradschaftskasse" der Feuerwehr geben, nein, es handelt sich dabei um „gemeindliches Sondervermögen". Deshalb gibt es natürlich auch eine „Mustersatzung für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Gemeinde- und Ortswehren". Und so muss sich die Ratsversammlung in Zukunft jedes Jahr mit dem Einnahme- und Ausgabeplan und der Einnahme- und Ausgaberechnung befassen und ihre Zustimmung geben. Immerhin darf der Wehrvorstand aber Spenden bsi zu 5.000 Euro eigenmächtig entgegen nehmen, über überplanmäßige Ausgaben bis zu 2.000 Euro entscheiden und im Rahmen des Einnahme- und Ausgabeplanes über die Verwendung bis zu 5.000 Euro bestimmen. Ja, so großzügig sind unsere Ortspolitiker, denn der entsprechende Beschlussvorschlag wurde einstimmig durchgewunken.
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