Ab Montag Betreuung in den Quickborner Kitas

7.6.2020 | Heute hat die Stadt Quickborn die aktuellen Regelungen zur Kita-Betreuung veröffentlicht.

 

1. Durchgehend betreut werden gemäß des aktuellen Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen der Öffnungszeiten der jeweiligen Kita.


Kinder von Eltern, bei denen mindestens ein Elternteil einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastruktur nachgeht und Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden (Notbetreuung).  Die Eltern haben die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme und das Fehlen alternativer Betreuungsmöglichkeiten gegenüber der Einrichtung zu dokumentieren.

o Kinder, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann, sowie Kinder, die aus Gründen des Kinderschutzes besonders schutzbedürftig sind und weiterhin betreut werden sollen.
o alle Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf und / oder Sprachförderbedarf sowie
o alle Kinder, die im Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden
 
2. Alle übrigen Kinder werden grundsätzlich tage- oder wochenweise im Wechsel betreut. Hier sind jedoch allein die personellen und organisatorischen Möglichkeiten der Kindertageseinrichtungen zur Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und hygienischen Vorgaben sowie die Gruppengrößenbegrenzungen maßgebend. Ein Betreuungsanspruch besteht hier nicht.

Die Bereiche der kritischen Infrastruktur ergeben sich aus § 19 der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung - SARS-CoV-2-BekämpfVO) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Es werden bis zu 15 Kinder in eingeschränkten Regelgruppen betreut.

Achtung: Es können keine Kinder ohne Voranmeldung in den Kitas betreut werden.

Eltern der Kita Zauberbaum wenden sich bitte telefonisch unter 0174 / 57 77 297 an Frau Wiebe. Alle anderen Kita-Eltern nehmen bitte Kontakt mit ihrer jeweiligen Einrichtung auf.

Ab dem 22.06.2020 findet die Betreuung in den Kitas grundsätzlich im Rahmen des Regelbetriebes, d.h. im betriebserlaubten Umfang, statt.


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