Neue Landesverordnung: Ab 29. April gilt Maskenpflicht

25.4.2020 | Heute hat die Stadtverwaltung die neue Landesverordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit in Schleswig-Holstein veröffentlicht. Die wichtigsten Vorschriften hat die Stadt im folgenden zusammengefasst.

"Am kommenden Mittwoch, den 29.04.2020, tritt in Schleswig-Holstein eine landesweite Schutzmaskenpflicht in Kraft. Die betroffenen Bereiche, die Anforderungen an die Schutzmasken sowie Ausnahmen bestimmt die Landesregierung in der am 24.04.2020 erlassenen Landesverordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit in Schleswig-Holstein.

Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen:

Im Grunde gilt: Drinnen Maske, draußen nicht
Sobald Sie ein öffentliches Verkehrsmittel (Taxi, Bus, Bahn), die dazugehörigen Haltenstellen, ein Geschäft, einen Verkaufsraum oder die Räume von Dienstleisterbetrieben betreten, sind Sie verpflichtet, eine Maske zu tragen.
Von der Schutzmaskenpflicht ausgenommen: Banken und Sparkassen
Achten Sie beim Betreten einer Bank/Sparkasse auf die an den Eingängen ausgehängten Verhaltensregeln (häufig: Nicht mehr als 2 Personen zugleich) und halten Sie Abstand.
Beim Spazieren oder Einkaufen im Freien, beispielsweise auf dem Wochenmarkt, muss keine Maske getragen werden.
Als Mund-Nasen-Bedeckung gelten u.a. aus Stoff genähte Bedeckungen, Schals und Tücher, die Mund und Nase vollständig bedecken.

+++ Trotz Schutzmaske muss der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden +++

Auch wenn Sie Ihren Mund und Ihre Nase in der Öffentlichkeit bedeckt halten, gelten weiterhin alle anderen Schutzmaßnahmen, bspw. das Einhalten des Sicherheitsabstandes und das Verbot von Menschenansammlungen.

Ausnahmen von der Schutzmaskenpflicht:
Verkaufspersonal
Fahrpersonal im ÖPNV
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
Personen, die aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und dies durch einen Nachweis glaubhaft machen können"

 

Wer es genau wissen möchte, findet hier die genaue Verordnung.


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