9.4.2020 | Wie das Quickborner Rathaus-Team mitteilt, hat das Land Schleswig-Holstein rechtzeitig zu Ostern neue Regelungen zu Familientreffen erlassen.
Es dürfen sich ab sofort bis zu 10 Familienangehörige treffen, darunter Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister, Ehepartner, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner,
Lebensgefährten und weitere Mitglieder in der Haushaltsgemeinschaft.
Dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum.
Dazu kann maximal eine weitere Person kommen (also maximal 11 Personen).
Treffen mit Freunden und Bekannten sind weiterhin maximal mit einer Person gestattet.
Für Besuche von Familienangehörigen dürfen die Teilnehmer auch nach Schleswig-Holstein einreisen.
Trotzdem bittet das Team eindringlich: „Wenn Sie Ihre Familie treffen, halten Sie Abstand. Achten Sie auf sich und Ihre Familienangehörigen und riskieren Sie keine unnötige Ansteckung mit dem
Corona-Virus."
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