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27.3.2020 PI | Im Zusammenhang mit einer von der Landesregierung erlassenen Rechtsverordnung hat der Kreis Pinneberg seine Allgemeinverfügung erneut angepasst und um weitere Maßnahmen zur
Bekämpfung des Coronavirus ergänzt, wie das Quickborner Rathaus-Team berichtet.
Dabei ist das bestehende Verbot zur Beschränkung von Kontakten neu gefasst und das Betreten von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie von stationären
Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe (nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 IfSG) - mit wenigen Ausnahmen - untersagt worden.
Die komplette Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg finden Sie
hier.
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