Stadt: Keine Kita-Gebühren für April und Mai

26.3.2020 PI | Eltern werden von der Zahlung der Kita-Gebühren im April und Mai 2020 befreit. Das hat die Stadt jetzt in einer Pressemeldung mitgeteilt. Hier die information im Wortlaut.

Aufgrund der seit dem 16.03.2020 geltenden Betretungsverbote der Kitas und der Betreuungsschulgruppen setzt die Stadt Quickborn die Zahlung der Gebühren (Elternbeiträge inkl. Verpflegungskosten) für die Monate April und Mai 2020 (ausgenommen Kinder in Notbetreuung) aus.

Die Aussetzung der Zahlung für zwei Monate bezieht sich auf den Befreiungszeitraum vom 16.03.2020 bis 15.05.2020. Aus Vereinfachungsgründen erfolgt keine rückwirkende Erstattung der für den Zeitraum 16. – 31.03.2020 gezahlten Beiträge.

Bürgermeister Köppl: „Es ist den Fraktionen der Ratsversammlung und mir wichtig, die Eltern jetzt direkt zeitnah und unmittelbar finanziell zu entlasten. Der Verzicht auf die Gebühr erfolgt erst nach der politischen Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Quickborn und entsprechender Änderung der Gebührensatzung. Ich gehe davon aus, dass die Gremien der Stadt dies so beschließen werden. In einer Videokonferenz mit den Fraktionen gab es darüber Konsens.“

Über eine Erstattung für die Betreuung der Kinder in Notbetreuung erfolgt eine spätere Beschlussfassung. Da deren Eltern sich in aktiver Beschäftigung befinden, sollte kein finanzieller Engpass entstehen. Als Anerkennung für ihre Dienste sollten diese Eltern ebenfalls eine entsprechende Befreiung erhalten. Dies kann durch die zuständigen Gremien aber später beschlossen werden.

Die Stadt hat die Quickborner Träger der Kindertagesstätten gebeten, sicherzustellen, dass die Eltern entsprechend von der Zahlung im April und Mai 2020 befreit werden.

Die Befreiung gilt für Krippen-, Elementar- und Schulkind-Betreuungsplätze in Quickborn. Im Bereich der Tagespflege hat die Stadt Quickborn keine Zuständigkeit und kann deshalb dazu auch keine Entscheidungen treffen.

Das Land Schleswig-Holstein will den Kommunen  50 Millionen Euro aus dem Corona-Soforthilfeprogramm zur Verfügung zu stellen, damit den Eltern die Kita-Beiträge für zwei Monate zurückerstattet werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen sollen in der Maisitzung des Landtages geschaffen bzw. verabschiedet werden.

„Ich freue mich sehr über die Entscheidung des Landes“, erklärt Bürgermeister Köppl. „Damit werden Eltern, die in diesen schwierigen Zeiten durch die  Schließung der Kindertagestätten ihre Kinder selber betreuen und so auch ein enormes individuelles Engagement zur Bewältigung dieser Kreise zeigen, finanziell entlastet. Und uns überhaupt erst die Möglichkeit gegeben, die Zahlungspflicht auszusetzen.“


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