24.3.2020 PI | Als Hilfe für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende hat die Stadt einige Anlaufadressen zusammengestellt.
Um den Unternehmen, Selbstständigen und Gewerbetreibenden eine Hilfestellung in dieser außergewöhnlichen Situation zu geben, haben die Bundes- und Landesregierung umfassende Hilfemaßnahmen beschlossen und auf den Weg gebracht.
Für einen ersten Überblick über mögliche Unterstützungen haben die Wirtschaftsförderer des Kreises Pinneberg einen Leitfaden mit Links und Ansprechpartnern zusammengestellt, der laufend aktualisiert wird. Informationen z. B. zu den Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zu Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen durch Steuerstundungen finden Sie bei der WEP:
Link zur WEP für Unterstützung Gewerbetreibender
Wer weitere Fragen hat, wende sich gerne an Frau Maren Rusch, Wirtschaftsförderin der Stadt Quickborn, Telefon 04106 / 611-112, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@quickborn.de
Informationen in pdf-Form
Steuerpolitische Unterstützungsmaßnahmen
495.2 kB
Bundesministerium für Finanzen
33.0 kB
Erlass der obersten Finanzbehörde des Landes
214.9 kB
233.1 kB
Kommentar schreiben