Stiftung unterstützt Ältere - Anfragen willkommen!

Elke Schreiber und Carsten Möller laden dazu ein, Anträge zur Förderung von älteren Mitbürgern an die Stiftung zur richten
Elke Schreiber und Carsten Möller laden dazu ein, Anträge zur Förderung von älteren Mitbürgern an die Stiftung zur richten

11.9.2019 | Seit fast 20Jahren unterstützt die gemeinnützige „Stiftung für Senioren und ältere hilfsbedürftige Personen" Organisationen und Einzelpersonen in Quickborn. Anträge nimmt der Bürgermeister entgegen. Thomas Köppl:„Wir prüfen dann gegebenfalls auch, ob Hilfe aus anderen Töpfen geleistet werden kann!"


Durch Erbteil-Schenkungsvertrag aus dem Jahre 1967 hatten zwei Eigentümer ihre Erbansprüche an einem ehemaligen 13.560 qm großen Grundstück unentgeltlich an die damalige Gemeinde Quickborn übertragen. Die Schenkung erfolgte mit der Auflage, die Erbteile für die Altersfürsorge zu verwenden.


Das Grundstück wurde 1980 durch die Stadt Quickborn veräußert. Nach Befriedigung von anderweitigen Erbansprüchen verblieb der Stadt Quickborn ein Erlös von 273.200 DM. Es wurde diesbezüglich eine Sonderrücklage eingerichtet, deren Bestand sich durch interne Verzinsungen per 31.12.2000 auf rd. 658.899 DM erhöht hatte. Diese Sonderrücklage wurde per 31.12.2000 aufgelöst. In den Haushalt 2001 der Stadt Quickborn wurde dann ein Betrag von 658.900 DM eingestellt, damit dieser Betrag in die „Stiftung für Senioren und ältere hilfsbe-dürftige Personen“ übergehen konnte.


Die Stiftung soll eine Vielzahl von Aufgaben erfüllen. Die Entscheidung treffen der Stiftungsvorstand (zur Zeit Bürgermeister Köppl) und das Stiftungskuratorium unter dem Vorsitz von Bürgervorsteher Henning Meyn. Stiftungsvorstand und Stiftungskuratorium werden vom Stiftungsbeirat unter Vorsitz von Elke Schreiber, 1. Vorsitzende des AWO-Ortsverbandes, beratend unterstützt. Die Geschäftsführung der Stiftung liegt in den Händen von Carsten Möller, Leiter des Fachbereiches Bildung, Jugend und Kultur der Stadt Quickborn.

 

Seit Gründung der Stiftung wurden 45 Projekte in einem Gesamtumfang von rd. 220.238 Euro gefördert. Hierzu gehören u.a. folgende Projekte:

o Zuschuss an die DLRG zur Anschaffung eines Kleinbusses für das Seniorenschwimmen
o Zuschuss an den DRK Ortsverein Quickborn zur Anschaffung eines behindertengerechten Kleinbusses
o Aufstellung von Ruhebänken
o Förderung des Projektes „Jung hilft Alt“- PC
o Zuschuss zur Anschaffung eines behindertengerechten Fahrrades.

 

Im Februar 2019 hat das Stiftungskuratorium auf Empfehlung des Stiftungsbeirates folgende Anträge befürwortet bzw. Projekte bezuschusst:
1. Antrag der Musikschule, der Freunde der Kammermusik, der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Quickborn und des Kulturvereins Quickborn auf Förderung der Musikreihe „Musik am Nachmittag“ (5 Konzerte) – Zuschuss von bis zu 4.500 Euro.
2. Antrag der Albertinen Hospiz Norderstedt gGmbH auf Förderung zur Finanzierung des stationären Hospizes – Zuschuss von 20.000 Euro. Das Hospiz wird auch für Bürger aus Quickborn zur Verfügung stehen.

 

Der aktuelle Bestand des Stiftungsvermögens beläuft sich auf rd. 342.000 Euro. Möller:„Weil wir das Geld 2011 für 10 Jahre noch günstig anlegen konnten, werden wir auch in den nächsten beiden Jahren noch eine ansehnliche Summe bereitstellen können, ohne das Vermögen anzugreifen."

 

Deshalb können Organisationen Förderung für Projekte der Senioren-Arbeit beantragen. Es werden aber auch individuelle Zuschüsse für Quickborner BürgerInnen gewährt. Anträge oder Vorschläge, was oder wer finanziell unterstützt werden sollte, können an den Stiftungsvorstand, Bürgermeister Thomas Köppl, gerichtet werden. Köppl:„Falls die Stiftung nicht helfen kann, werden wir prüfen, ob vielleicht auch andere Institutionen in Frage kommen, wie z.B. die Stadt, kirchliche Organisationen oder auch das Land Schleswig-Holstein."




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