Köppl: Anhebung der Geschwindigkeit auf der Brücke war nicht beabsichtigt

Mit welcher Geschwindigkeit darf die Brücke passiert werden? (Foto: CDU)
Mit welcher Geschwindigkeit darf die Brücke passiert werden? (Foto: CDU)

10.9.2018 | A7-Brücke und kein Ende: Erst die Klagen der CDU über den mißglückten  Ausbau, dann ein Bericht über Äußerungen  des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministers Buchholz zum Thema, als Entgegnung dazu ein Offener Brief von Bürgermeister Thomas Köppl und zuletzt  wiederum dazu eine Stellungnahme der FDP-Landtagsabgeordneten Annabell Krämer. Und jetzt eine erneute Stellungsnahme von Bürgermeister Köppl. Hier der Wortlaut.

 

„Der Ermahnung von FDP-Fraktionschefin Annabell Krämer zur Rückkehr zur Sacharbeit hätte es nach Ansicht von Bürgermeister Thomas Köppl nicht bedurft: „Die Verwaltung bemüht sich, seit sie Kenntnis davon erhalten hat, dass der Gehweg infolge der durchgeführten Brückensanierung nicht mehr über eine ausreichende Breite für Rollstühle, Kinderwagen und Radfahrer verfügt, intensiv um eine Lösung des Problems. Die zur Zeit geltende Ampelregelung ist ebenso Ausdruck von Sacharbeit in der Stadtverwaltung wie bereits stattgefundene Erörterungen mit Vertretern der verantwortlichen Stellen. Weitere Gespräche sind für diese Woche terminiert.“

 

Und auch die Kritik am Stil der Korrespondenz mit Verkehrsminister Buchholz weist der Bürgermeister zurück: „In einer so wichtigen Angelegenheit darf eine Stadt auch gegenüber einem Minister nicht davor zurückschrecken, ihre Erwartungen unmissverständlich zu artikulieren.“

 

Der von der Quickborner FDP-Fraktionsvorsitzenden geäußerte Gedanke, dass die neu montierte Schutzplanke entbehrlich sein könnte, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Brücke dauerhaft nicht mehr als 50 km/h betrage, veranlasst die Verwaltung zu der Feststellung, dass sie als zuständige Straßenverkehrsbehörde überhaupt nicht im Sinn hatte, die erlaubte Geschwindigkeit heraufzusetzen. Zwar sieht eine Richtlinie vor, dass beim Vorhandensein bestimmter Schutzplanken unter Umständen Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen werden könnten. Hätte man die Planken eingebaut, um in Zukunft höhere Geschwindigkeiten zu ermöglichen, wären nach Auffassung der Stadtverwaltung jedoch die Prioritäten gänzlich falsch gesetzt worden. Der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer muss hier schwerer wiegen und darf nicht hinter den Belangen der Autofahrer zurückstehen.

 

Im Übrigen gilt auch vor und hinter dem Brückenbauwerk eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die weiterhin ihre Berechtigung hat. Eine Lockerung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Brücke wäre auch aus diesem Grunde abzulehnen.


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