Kieler Straße soll schöner werden

23.4.2018 | Die Verwaltung soll die Auftragsvergabe einer Städtebaulichen Studie zur Kieler Straße als Rahmenkonzeption für die gestalterische Aufwertung der Ortsdurchfahrt/Innenstadtentwicklung vorbereiten. Das hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.

 

Die Vorlage der Verwaltung liefert eine ausführliche Begründung:„Die Kieler Straße (B4) bildet in der Ortsdurchfahrt Quickborns einen Teil der historischen Chaussee Altona-Kiel, die im Jahre 1834 eröffnet wurde. Diese war eine der ersten Fernstraßenverbindung im Lande und stellt somit einen für die Verkehrsgeschichte Schleswig-Holsteins bedeutsamen historischen Straßenzug dar. Aufgrund ihrer herausragenden verkehrlichen Bedeutung bildete die Kieler Straße eine zentrale Entwicklungsachse der frühen Siedlungsentwicklung Quickborns.

 

Die Kieler Straße weist heute eine für Ortsdurchfahrten von Mittelstädten typische gemischte Nutzungsstruktur auf. Der Straßenzug übernimmt im Bereich des Zentrums eine zentrale Versorgungsfunktion mit Einzelhandel, Dienstleistungen und sonstigen Gewerbenutzungen, nach Norden und Süden zu den Ortsausgängen hin nimmt die Wohnnutzung der straßenbegleitenden Bebauung zu.

 

In Bezug auf die Straßenraumgestaltung besteht aus städtebaulicher Sicht ein Handlungsbedarf. Die bestehende Fahrbahnbreite von über 11m entspricht heutigen gestalterisch-funktionalen Anforderungen an eine innerstädtische Hauptverkehrsstraße/Ortsdurchfahrt nicht: Eine Gliederung des Straßenraums durch Bäume, Stellplätze, eine Definition der Einmündungsbereiche, Querungshilfen für Fußgänger etc. ist nicht vorhanden, insofern wird der Charakter des Straßenraums sehr durch seine Funktion als Durchgangsstraße dominiert. Die vorhandene Infrastruktur ist in diesem Zuge zu erneuern und verbessern, so dass die Entsorgung von Regen- und Schmutzwasser, die Energie- und Wasserversorgung sowie die Kommunikationseinrichtungen zukunftsgerecht ausgerichtet werden.

 

Die Aufenthaltsqualität im Straßenraum sollte verbessert werden, zudem besteht die Notwendigkeit der funktionalen Anpassung des Verkehrsraums. Dies hat auch die Untersuchung im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Einzelhandelskonzepts für diesen Teil des zentralen Versorgungsbereichs ergeben. Bedingt durch die hohe Verkehrsbelastung (DTV ~12.000) geht von der Straße eine starke Lärmbelastung der Anwohner aus, wie auch in der Lärmaktionsplanung aufgezeigt wurde.

 

Der bestehende Straßenquerschnitt verstärkt das Problem des hohen Geschwindigkeitsniveaus in der Ortsdurchfahrt, insbesondere im Bereich der Ortseinfahrten. Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen sollten geprüft werden.

Schließlich ist eine Aufwertung von Teilen des historischen Gebäudebestands sinnvoll, um eine nachhaltige Stärkung der Attraktivität für die unterschiedlichen Nutzergruppen dieses zentralen Versorgungsbereichs zu erhalten. Dieser hat aufgrund seiner bauhistorischen Bedeutung eine besondere Identifikationswirkung für die Quickborner Innenstadt. Gleichzeitig soll zum Erhalt und zur Absicherung des vorhandenen gemischten sozialen Gefüges im Innenstadtbereich eine Aufwertung der Wohnqualität auch entlang der Innerstädtischen Hauptverkehrs- und Einkaufsbereiche erreicht werden.

 

Neben Maßnahmen der Verkehrsraumgestaltung (Anpassung der Fahrbahnbreite, Führung und Verbreiterung von Geh- und Radwegen, Gliederung des Straßenraums mit Baumpflanzungen, Ordnung des Ruhenden Verkehrs) sind Fragestellungen der Stadtbildpflege zu berücksichtigen: welche Städtebaulichen Maßnahmen sind sinnvoll, um die Bebauungssubstanz sowie den Ensemblecharakter zu erhalten? Derzeit gibt es nur für einen kleinen Teilbereich in der Innenstadt (im Kreuzungsbereich Marktstraße/Kieler Straße/Pinneberger Straße) einen Bebauungsplan, ansonsten gelten den Vorschriften des § 34 BauGB. Vorgaben zur Gestaltung und in Bezug auf die zulässigen Bauvolumina sind nur sehr eingeschränkt möglich. Hier gilt es zu untersuchen, ob rechtssetzende Maßnahmen sinnvoll sein können (z.B. Bebauungsplan). Auch Fragen des Lärmschutzes für die Anwohner sind zu behandeln.

 

Die Entwicklung bzw. Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Kieler Straße stellt einen weiteren Baustein der Innentstadtentwicklung Quickborns dar. Hier sind in den vergangenen Jahren mit der Neugestaltung des Bahnhofsumfelds/Bahnhofstraße/Dorotheenplatz bereits zahlreiche Maßnahmen durchgeführt worden.

 

Bauliche Veränderungen an der Kieler Straße müssen in engem Kontakt und in Abstimmung mit dem Land SH als Straßenbaulastträger (LBV) durchgeführt werden. Dieser hat mitgeteilt, dass er kurzfristig keine Sanierungsmaßnahmen an der Fahrbahn beabsichtigt. Insofern besteht ein ausreichendes Zeitfenster, um Maßnahmen zu planen und abzustimmen. Der Realisierungszeitraum des Projektes ist somit eher in der mittel- bis langfristigen Umsetzungsebene zu sehen. Aufgrund der Komplexität des Projektes und der stadtentwicklungspolitischen Bedeutung der Maßnahme ist ein mehrstufiges Vorgehen sinnvoll:

 

Die Verwaltung schlägt deshalb als ersten Schritt vor, in 2018 die Bearbeitung einer städtebauliche Studie (Rahmenkonzeption) durch externe Fachplaner (Stadt-/Verkehrsplanung) zu beauftragen. Diese soll Entwicklungsoptionen aufzeigen, anhand derer der Einstieg in die weitere inhaltliche Diskussionsprozesse erfolgen kann. Im Zuge der Erarbeitung soll auch eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Abstimmung mit den betroffenen Eigentümern erfolgen. Eine Abstimmung der Ideen mit den maßgeblichen Stellen (LBV, Denkmalbehörde,…) kann wichtige Informationen für die weiteren Planungsschritte bringen, gleichzeitig bieten sich aus diesen Abstimmungsprozessen Ansätze, mögliche Umsetzungsschritte und Finanzierungsmöglichkeiten auszuloten.

 

Die Planung kann auch Impulse für die anstehende Neugestaltung des Umfelds der Marienkirche (Planungen der evang. Kirchengemeinde) geben, die aktuell mit dem Neubau des Gemeindezentrums beginnt. Im Übergangsbereich zur Kielder Straße ist eine abgestimmte Planung von großer Bedeutung für eine qualitätsvolle Entwicklung des Bereichs."


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