11.4.2018 | ... und es ward Licht! So sieht es jedenfalls die SPD Quickborn, die sich nach einem entsprechenden Antrag jetzt in einer Presseinformation über die neue Beleuchtung im Tunnel in der Bahnstraße freut.
Jahrelang sei die Beleuchtung im Tunnel unter der Bahnstraße in Ellerau ein Ärgernis gewesen. Der Durchgang sei ein für die Nutzer unzumutbares, dreckiges, dunkles Loch
gewesen. Für die SPD Quickborn war dieser Zustand nicht mehr hinnehmbar. Die SPD Quickborn setzte sich mit einem Antrag durch, im Quickborner Haushalt Finanzmittel für die vollständige
Instandsetzung der Tunnelbeleuchtung und die Reinigung des Tunnels bereitzustellen. Aufgrund technischer Probleme zogen sich die Instandsetzungsarbeiten für die Beleuchtung längere Zeit hin. Seit
Beginn des Frühjahres ist aber die Beleuchtung im Tunnel wieder voll funktionsfähig und der Tunnel wird in der dunklen Tageszeit wesentlich heller ausgeleuchtet. „Obwohl es recht lange gedauert
hat, können wir jetzt mit der Beleuchtung zufrieden sein. Die Beleuchtung im Tunnel ist jetzt wesentlich besser geworden“, äußert sich Karl-Heinz Marrek, SPD Ratsherr und Mitglied im zuständigen
Fachausschuss.
Nicht zufrieden ist Karl-Heinz Marrek aber mit der Sauberkeit im Tunnel. Obwohl er schon mehrfach im Ausschuss auf die notwendigen Reinigungsarbeiten hingewiesen hat, tut sich offensichtlich
nichts. „Es ist einfach ärgerlich und völlig unverständlich, wenn eine gute Sache durch Nachlässigkeit nicht zu einem guten Abschluss gebracht wird“, sagt Karl-Heinz Marrek. Er hat nun die
Verwaltung angeschrieben und für die nächste Ausschusssitzung am 17.04.2018 einen Statusbericht zur Reinigung des Tunnels und zusätzlich um eine Stellungnahme der Verwaltung gebeten, in welchen
Abständen der Tunnel zukünftig gereinigt werden soll.
Karl-Heinz Marrek verweist in diesem Zusammenhang auf die neue „Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Quickborn“ und sagt. „Die Ratsversammlung hat im März eine neue Satzung über die
Straßenreinigungssatzung verabschiedet und diese verpflichtet nicht nur die Bürger, sondern auch die Stadtverwaltung zur Reinigung von Straße und Wegen. In dieser Satzung sind zwar keine festen
Zeiten für die Reinigung vorgegeben, aber es besteht immer eine Reinigungspflicht nach den örtlichen Erfordernissen und der öffentlichen Sicherheit“.
Kommentar schreiben