B-Plan für Gelände der Schokoladenfabrik verabschiedet

So sieht dei Aufteilung des Geländes jetzt aus.
So sieht dei Aufteilung des Geländes jetzt aus.

28.6.2016 | Jetzt kann es auf dem Gelände der ehemaligen Schokoladenfabrik wohl bald richtig losgehen: In ihrer Sitzung am gestrigen Montag hat die Ratsversammlung einstimmig eine Änderung des Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan Nr. 97 Teil 1 beschlossen. Die Pläne sind öffentlich auszulegen.

 

Wolfgang Kluge, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, erinnerte in seinem Sachvortrag an die Bedeutung der Schokoladenfabrik  für die Stadt und an die verschiedenen Versuche, das Gelände nach dem Ende der Fabrik 2010 einer neuen Nutzung zuzuführen. Jetzt gibt es mit der Hamburger Lorenz-Gruppe einen neuen Investor und die Pläne fnden allgemein Zustimmung.

 

Zwei innerhalb des Justus-von Liebing-Rings ansässige, alteingessene Quickborner Unternehmen haben sich auf dem Gelände Erweiterungsflächen gesichert: Die Medizintechnikfirma Söring GmbH hat 12.000 qm im Norden erworben, während sich die an der Feldbehnstraße gelegenen Druckerei „von Z" ca. 4.000 qm nördlich ihres bestehenden Geländes gekauft hat.

 

Die ”Anerkannte Schulgesellschaft" (ASG) aus Anaberg-Buchholz (Thüringen) hat im Herbst 2015 ein Areal von 10.000 qm an der Feldbehnstraße erworben, um dort eine Privatschule zu errichten. Damit wurde die Basis für das aktuelle städtebauliche Konzept auf dem ehemaligen Gelände der Schokoladenfabrik gelegt.

 

Der B-Plan 97 Teil 1

Im Allgemeinen Wohngebiet (rosa Fläche) sind die ansonsten ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbungsgewerbes , Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen. Festgesetzt ist eine viergeschossige Bauweise (4. Stock als Staffelgeschoss) mit einer Firsthöhe von 14,5 m. Die Stellplätze sind als Tiefgaragenplätze vorgesehen.

 

In dem Mischgebiet M-1 (gelbe Fläche ganz unten links) ist im Bereich der bestehenden Wohnbebauung eine dreigeschossige Bauweise zulässig mit einer Firsthöhe von 14 m., in den angrenzenden Mischgebieten M-2 und M-3 mit gewerblichen Mischbauflächen ist eine viergeschossige Bauweise (mit Staffelgeschoss) vorgesehen.

 

Der Bereich SO-1 (oberer orangefarbener Bereich) wird als Sondergebiet für nichtzentrenrelevanten Einzelhandel, für Gewerbe und Dienstleistung ausgewiesen. Hier sind diverse Einzelhandelsbetrieb von Antiqitäten bis Zoo-Artikel zulässig, darüber hinaus sind Gewerbebetriebe, öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude erlaubt. Für jeden Betrieb ist jeweils eine Betriebswohnung für Betriebsinhaber, Aufsichts- bzw. Bereitschaftspersonal zulässig.

 

Im Sondergebiet SO-2 (untere orangefarbene Fläche) mit der Zweckbestimmung „Private Schule" ist die Freie Gemeinschaftsschule vorgesehen. Hier sind ein Unterrichtsgebäude, ein Verwaltungsgebäude, ein Gebäude zur Verpflegung und Betreuung der Schulangehörigen und ihrer Gäste sowie sonstige Sozialgebäude, Sporthallen, ungedeckte Sportanlagen, Spielflächen und Einrichtungen für die Betreuung von Kindern zulässig. Die Gebäudehöhe ist bei einer viergeschossigen Bauweise auf 15,5 m festgelegt. Eine Fläche ist für eine Stellplatzanlage  mit einer maximal zweigeschossigen Parkpalette vorgesehen.

 

Umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen

Zur Vermeidung von Lärmbelästigungen hat die Stadt durch ein Fachplanungsbüro eine „Schalltechnische Untersuchung" erstellen lassen, die die verschiedenen Lärmquellen wie den gewerblichen Lärm durch vorhandene und neue Betriebe, den Straßenverkehrslärm, den Bahnlärm durch die AKN-Trasse und den Fluglärm erfasst hat.

 

„Lärmkonflikte" sollen durch ein Schallschutzkonzept vermieden werden, das vorrangig auf die Abstände zwischen Gebäuden, die Zuordnung geeigneter Nutzungen und einen aktiven Lärmschutz setzt. Für den Rest soll ein passiver Lärmschutz z.B. durch schalloptimierte Grundrissgestaltung in Verbindung mit geeigneter Schalldämmung der Fassaden und Fenster sorgen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Jahre 2017 und 2018 rechnet die Stadt mit Aufwendungen von rund 650.000 Euro für Oberflächenentwässerung und Schmutzwasserentsorgung. Für Straßenbaumaßnahmen sind knapp 1,7 Millionen Euro veranschlagt, die allerdings zum Teil auf die Anrainer umgelegt werden können. Die Einnahmen können aber zur Zeit, so die Stadt, zur Zeit noch nicht beziffert werden.

 

Die komplette Beschlussvorlage finden Sie hier.

Ausschussvorsitzender Wolfgang Kluge stellte die Pläne in der Ratsversammlung vor.
Ausschussvorsitzender Wolfgang Kluge stellte die Pläne in der Ratsversammlung vor.

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