Hermanns von der Heide: Täuschte die Verwaltung?

Der fraktionslose Ratsherr Ulf C. Hermanns von der Heide sieht Klärungsbedarf zu Vorgängen nach der Bürgermeisterwahl.
Der fraktionslose Ratsherr Ulf C. Hermanns von der Heide sieht Klärungsbedarf zu Vorgängen nach der Bürgermeisterwahl.

24.6.2016 | Der fraktionslose Ratsherr Ulf C. Hermanns von der Heide sieht die Notwendigkeit, dass sich der Hauptausschuss mit Vorgängen nach der Bürgermeisterwahl beschäftigt. Das hat er den Fraktionsvorsitzenden der in der Ratsversammlung vertretenen Parteien in einer Mail mitgeteilt.

 

„Ich denke, der Hauptausschuss muss sich mit dem Vorgang befasen und entscheiden, wie man damit umgehen will, wenn der oberste Dienstherr eines Mitabeiters der Verwaltung sich für befangen hält", heißt es in seiner Mail. Und weiter: „Sofern es gewünscht wird, kann ich das auch rechtlich prüfen lassen und ggfls. entsprechende verwaltungsrechtliche Verfahren einleiten."

 

Bürgermeister Thomas Köppl hatte auf eine Anfrage von der Heides zu Aussagen des Wahlleiters Volker Dentzin in der letzten Sitzung des Hauptauschusses nur Stunden später mobil kurz und knapp geantwortet: „Hallo Ulf, ich bin befangen."

 

In einer Mail vom 23. Juni an den Bürgermeister (Hallo Thomas ...) mit Kopien an die Fraktionsvorsitzenden hatte Hermanns von der Heide u.a. das Thema "Umgang der Politik mit der Verwaltung" angesprochen.

„Ich frage nun umgekehrt, wie geht die Verwaltung mit der Politik um? Gehört jetzt Täuschen, Tricksen und Lügen zu den für die Verwaltung üblichen Umgangsformen?

Zur Begründung meiner Frage weise ich darauf hin, dass ich Herrn Dentzin in der Sitzung vom 26. Mai 2016 gefragt habe, ob es stimmt, dass die Bürgermeisterwahl angefochten wurde. Die wahrheitswidrige Antwort war, er wisse nichts davon und auch Dein Vertreter, der 1. Stadtrat, meinte, dass er keine Kenntnis von einem solchen Vorgang hätte.

Richtig ist aber, wie ich im Nachhinein erfuhr, dass Herr Dentzin, mit Schreiben vom 26. Mai 2016 zu seinem Aktenzeichen 6.01 - dn.04, den Eingang des Schreibens vom 22.Mai 2016 mit der Anfechtung schriftlich bestätigte. Auf Wunsch, lege ich eine Kopie seines Schreibens vor.
....
Muss man nicht darüber nachdenken, ob Herr Dentzin das Amt des Wahlleiters unabhängig und neutral ausübt und ausgeübt hat? Was sind seine Beweggründe für so ein Verhalten? "Nibelungentreue"?

Ist der Vorgang nicht dienstrechtlich zu würdigen?

Auch hier bitte ich um eine schriftliche Rückäußerung."

 

Eingangs dieser Mail hatte Hermanns von der Heide auch noch einmal eine ausführliche schriftliche Antwort auf seine Anfrage zur Effizienz der Verwaltung angemahnt. Die von Stadtrat Klaus H. Hensel als Vertreter des Bürgermeisters im Hauptausschuss gegebene mündliche Antwort sei unzureichend gewesen.

 


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Kommentare: 1
  • #1

    Cheyenne Leeks (Dienstag, 24 Januar 2017 15:20)


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