Klärungsbedarf bei Verwaltungs-Umstrukturierung

Der Hauptausschuss hat noch Fragen zur geplanten Zusammenlegung von zwei Fachbereichen.
Der Hauptausschuss hat noch Fragen zur geplanten Zusammenlegung von zwei Fachbereichen.

Bürgermeister Thomas Köppl möchte zwei Fachbereiche zu einem neuen Fachbereich „Recht und Grundsatzangelegenheiten" zusammenlegen. Der Hauptausschuss sah in seiner Sitzung am 26.5.2016 noch Klärungsbedarf.


Weil der Leiter des Fachbereichs Recht Ende des Jahres in Ruhestand geht, ist die Stelle unter Berücksichtigung von Urlaubszeiten und Mehrstunden ab dem 1.10.2016 unbesetzt. Bürgermeister Köppl möchte die Gelegenheit nutzen und die bisherigen Fachbereiche „Recht" und „Team Strategie-Management" zu einem Fachbereich „Recht und Grundsatzangelegenheiten" zusammenfassen.

 

Die Stelle der Fachbereichsleitung soll hausintern ausgeschrieben werden. Im Vorwege soll die Firma Kubus (bekannt aus ihrer Arbeit für die Niederschlagswassergebühr) eine Bewertung der Stelle vornehmen. Die CDU beantragte u.a., die Auswirkungen auf den Stellenplan darzulegen. Außerdem solle die Verwaltung die Möglichkeiten einer Kooperation mit anderen Verwaltungen darlegen, um Einsparungen zu erzielen. Außerdem solle die Verwaltung  prüfen, ob die Stelle mit einem Volljuristen besetzt werden sollte, um Kosten für externe Beratungen und Gutachten zu sparen. Ratsherr Ulf C. Hermanns von der Heide wies darauf hin, dass in der „Aufgabenzuweisung” als geforderte Qualifikation ohnehin schon die „Befähigung zum Richteramt" festgelegt sei, dies könne nur ein Volljurist sein. Außerdem wurde in der Sitzung darauf verwiesen, dass auch bei einer Besetzung mit einem Volljuristen nicht alle externen Beratungskosten entfielen, weil manche Sachverhalte so komplex seien, dass man auf Spezialisten angewiesen sei. Auf Wunsch der SPD wurde aber die Verwaltung gebeten, in Ergänzung zu den Antworten auf die CDU-Fragen auch eine Auflistung der Kosten für externe Beratungen vorzulegen.

 

Die Zustimmung zu der geplanten Umstrukturierung muss die Ratsversammlung erteilen.

 

 


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