Hoch her ging es bei der ersten Informationsveranstaltung der Stadt zum Thema Niederschlagswassergebühr.
So viele Besucher hat der Artur-Grenz-Saal selbst bei Auftritten renommierter Künstler selten gesehen. Und über manches Gelächter hätte sich auch ein Comedian gefreut. Doch eigentlich ging es um ein sachliches Thema: Die Stadtverwaltung hatte zu der ersten von drei Informationsveranstaltungen zur neuen Niederschlagswassergebühr geladen. Als Moderatorin begrüßte Birgit Raphael die Besucher. Gerade erst in Pension gegangen, wurde sie als Projektleiterin für die "Regensteuer" reaktiviert. Für die Firma Kubus, die für die Erfassung der Grundstücke zuständig ist, war Projektleiterin Sybille Haubelt aus Schwerin angereist.
Einleitend legte sie noch einmal dar, dass die Erhebung einer Niederschlagswassergebühr keine Quickborner Besonderheit sei. Alle Kommunen seien aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes (Bund), des Landeswassergesetzes, der Gemeindeverordnung und der Kommunalabgabenverordnung gezwungen, eine solche Gebühr zu erheben. Raphael hatte einleitend schon darauf hingewiesen, dass der Landesrechnungshof Quickborn schon 2004 aufgefordert habe, diese Gebühr zu erheben und die Kommunalaufsicht den Haushalt 2016 nur unter der Maßgabe genehmigt habe, dass die Gebühr eingeführt werde. Die Quickborner Ratsversammlung hatte die entsprechende Satzung im September 2015 verabschiedet. Bislang würden die Aufwendungen für die Entsorgung des Niederschlagswassers aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. In Zukunft soll der Betrag, den Raphael für die privaten Grundstückeigentümer auf rund 500.000 Euro schätzt, als umgelegt werden. Städtische Flächen wie zum Beispiel für das Rathaus oder die Schulen werden der Stadt zugerechnet.
Haubelt: „Die Kosten pro Quadratmeter für den einzelnen Grundeigentümer ergeben sich aus den gebührenfähigen Jahreskosten, die der Stadt entstehen, geteilt durch die Summe der gebührenpflichtigen Flächen. Wer schummelt, trifft also nicht die Stadt, sondern seinen ehrlichen Nachbarn!"
Welche Beträge auf den einzelen zukommen, könne sie zur Zeit also nicht sagen, weil die Flächen ja gerade erst erhoben würden. Aufgrund der Zahlen aus anderen Kommunen könne man von einem Betrag von 0,20 bis 0,60 Euro pro Quadratmeter ausgehen. Bei einem Haus von 107 Quadratmeter Grundfläche und einem Grundstück von 450 Quadratmeter komme man so auf eine Jahresgebühr zwischen 10,80 und 32,40 Euro. Bei einem größeren Gebäude von 2.745 Quadratmeter würden sich die Gebühren zwischen 260,00 und 780,00 Euro bewegen.
Noch bevor die Projektleiterin - wie eigentlich geplant - den versandten Fragebogen im Detail erläutern konnte, entspann sich eine lebhafte Diskussion über allgemeine und organisatorische Fragen. So wurde die Vorgehensweise bei Mehrfamilienhäusern als "graue Theorie" bezeichnet, weil laut Fragebogen jeder Eigentümer seine (im Fall des Fragestellers 53 !) Miteigentümer anzugeben habe. Haubelt wies darauf hin, dass aufgrund der Rechtslage die Eigentümer auskunftspflichtig seien. Raphael: „Uns sind die entsprechenden Hausverwalter auch gar nicht bekannt und auf die Daten der Stadtwerke, bei denen sie möglicherweise vorliegen, dürfen wir aus Datenschutz-Gründen nicht zugreifen". Unter großem Beifall wunderte sich ein Zuhörer, dass die Stadt aber ihrerseits die Daten an ein externes Unternehmen geben dürfe. Raphael:„Es besteht die Vereinbarung, dass Kubus die Daten nach Abschluss der Arbeiten zurückgeben muss." Großes Gelächter.
Deutlich wurde, dass viele Grundeigentümer gar nicht wissen, wie ihr Grundstück entwässert wird, sei es, weil Unterlagen nicht (mehr) vorhanden sind, das Haus neu gekauft wurde oder das System von außen nicht erkennbar ist. Im Grundbuchauszug oder in der Baugenehmigung finden sich entsprechende Hinweise. Die Frage nach den Kosten für eine Wiederbeschaffung konnte nicht beantwortet werden. Die Klärung dieser Grundsatzfrage ist aber insofern relevant, weil gegebenfalls die mühsame Ausrechnung von Dachflächen etc. entfällt. Wo alles Wasser versickert, muss auch keine Gebühr bezahlt werden. Es gibt, so stellte sich in der Diskussion heraus, ganze Straßenzüge, die nicht an die Abwasserkanalisation angeschlossen sind und die der Stadt bekannt sind. Auch in der Marienhöhe mit den Flachdächern ist möglicherweise keine Gebühr zu zahlen. Fragen sind an die Stadt, Fachbereich Tiefbau- und Kommunalbetriebe zu richten. Unter Tränen beklagte eine ältere Zuhörerin, dass sie sich mit dem Ausfüllen des Fragebogens überfordert fühle. Die Stadt, so Raphael, könne aber im Einzelfall nicht helfen. Abgegeben werden müsse der Fragebogen aber auf jeden Fall, auch ein Widerspruch entbinde nicht von dieser Verpflichtung. Wie aber eine Ahndung bei einem entsprechenden Versäumnis aussehen würde, konnte sie nicht sagen. „Das wird später festgelegt."
Kritisiert wurde auch die viel zu kurze Abgabefrist (27. Mai) angesichts der Tatsache, dass die Briefe erst am 6. Mai eingegangen waren. (Zwischenruf: Hängt mit der Bürgermeisterwahl zusammen!) Einigen lagen die Schreiben bis heute nicht vor.
Immer wieder versuchte Projektleiterin Haubelt, auf Details zum Fragebogen einzugehen und einige Informationen konnten auch vermittelt werden, aber nach einer Stunde hatte ungefähr die Hälfte der Besucher nach der teils hitzigen Diskussion bereits den Saal verlassen. Sie konnten nicht verfolgen, wie dann auch noch die Auftragsvergabe thematisiert wurde. Die Frage nach der Honorarhöhe für die Firma Kubus mochte Moderatorin Raphael nicht beantworten, da es sich um eine Vertragsbeziehung handele und dies Geschäftsgeheimnis sei. Es sei ordnungsgemäß ausgeschrieben worden. Auf einen Zwischenruf aus dem Publikum, dass Bürgermeister Köppl Vorstandsmitglied der Firma Kubus sei, klärte Haubelt auf, dass Köppl nicht Vorstand, sondern Mitglied des Aufsichtsrates sei und in diese Funktion vom Städteverband Schleswig-Holstein entsandt sei. Die Kubus Kommunalberatung und Service GmbH ist ein Unternehmen des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg- Vorpommern e.V., des Städebundes Schleswig-Holstein e.V., des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages e.V. sowie des Bayerischen Gemeindetages.
Zum Ende der Veranstaltung erhob CDU-Urgestein Uwe Schell, langjähriger Vorsitzender des Planungsausschusses, seine Stimme. Er plädierte dafür, dass die Stadt die in der Veranstaltung aufgetretenen Fragen beantworten und diese Zusatzinformation allen Bürgern - nicht nur über die Presse - zur Kenntnis geben sollte. Er sprach sich auch dafür aus, dass die Stadt die Einnahmen für eine Verbesserung des städtischen Kanalnetzes verwenden solle.
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