Zu Recht: Auch Besitzer von Eigentumswohnungen erhielten Fragebogen zur Regensteuer

Birgit Raphael gibt zusätzliche Informationen zur Regensteuer
Birgit Raphael gibt zusätzliche Informationen zur Regensteuer

Der eine oder andere Besitzer einer Eigentumswohnung wird sich gewundert habe, dass auch ihm der Fragebogen zur Niederschlagswassergebühr ins Haus flatterte. Wie soll er z.B. die Dachfläche richtig ermitteln? Alles richtig, sagt Birgit Raphael, bei der Stadt verantwortlich für das Projekt!

 

Bei einem Grundstück mit mehreren Eigentümern seien alle gesamtschuldnerisch für Belastungen auf dem Grundstück verantwortlich. Da die Stadt die Hausverwaltungen der Gebäude nicht kenne, müsse sie sich an jeden einzelnen (Mit-)Eigentümer wenden. Es sei dann Sache der Eigentümer, - gegebenenfalls über ihren Beirat - ihre Hausverwaltung zu beauftragen, der Stadt die notwendigen Angaben zu übermitteln und intern für eine Aufschlüsselung zu sorgen. „Das haben wir vielleicht im Anschreiben nicht genügend deutlich gemacht," räumt Bürgermeister Köppl ein.

 

Nach dem Versand der Fragebogen zur Grundlagenerhebung für
die Inanspruchnahme der städtischen Entwässerungssysteme an die Grundstückseigentümer gab es diverse Hinweise der  Politik und Telefonate aus der Bevölkerung , die die Verwaltung zu weiteren
Informationen an die Grundeigentümer veranlasst.

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Raphael weist darauf hin, dass bisher die Stadt Quickborn die anfallenden Kosten für alle Entwässerungssysteme im Stadtgebiet, zu denen auch das Niederschlagswasser gehört, aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziere.
Das Innenministerium habe in den letzten Genehmigungen zur Haushaltssatzung jedes Mal den Hinweis gegeben, dass Gebühren zu erheben seien. Nach dem Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein seien Benutzungsgebühren zu erheben, wenn die Benutzung einer Einrichtung dem Vorteil Einzelner oder Gruppen von Personen diene.
Grundlage für die Gebührenermittlung sei die Niederschlagswassersatzung, die von der Ratsversammlung Ende 2015 erlassen worden sei. Danach sollen ab 2016 die Kosten auf die Grundeigentümer umgelegt werden, die Niederschlagswasser in
das öffentliche System einleiten. Das gilt auch für stadteigene Grundstücke. Die Gebühren werden im städtischen Haushalt aufgeführt.
In die Berechnung der Gebühren fließen nur die versiegelten Flächen ein, von denen Niederschlagswasser in das öffentliche System eingeleitet wird. Das bedeutet: Wer das öffentliche Entwässerungssystem nutzt, der muss anteilig zu den Kosten beitragen.


Die Berechnung der Gebühren ergibt sich aus dem Verhältnis der Gesamtkosten zu den versiegelten Flächen. Der Gebührensatz wird nach Abschluss der Grundlagenermittlung festgesetzt. Wer den Fragebogen nicht bis zum 27. Mai abgibt, erhält eine erneute Aufforderung
zur Abgabe mit einer Frist und muss damit rechnen, dass Kosten auf ihn zukommen, falls er dieser Aufforderung erneut nicht nachkommt. Verstreicht der Termin ohne Abgabe des Fragebogens, wird eine Schätzung vorgenommen.


Wer sich selbst nicht in der Lage sieht, den Fragebogen auszufüllen, dem wird empfohlen, ggf. nachbarschaftliche Hilfe heranzuziehen. Wer den Fragebogen aus persönlichen Gründen wie Urlaub oder Krankheit nicht
rechtzeitig abgeben kann, hat die Möglichkeit, über die Hotline (Tel.: 0385/3031 275 oder -276) eine Fristverlängerung zu beantragen.
Eine Fristverlängerung ist maximal möglich bis zum Abgabedatum 1. Juli 2016.


Auf der Homepage der Stadt Quickborn sind unter www.quickborn.de alle Informationen zu diesem Thema unter dem Suchbegriff „Niederschlagswasser“ abrufbar.

 

Außerdem gibt es drei Informationsveranstaltungen zu dem Thema. Die erste ist heute, am Mittwoch, dem 11.5.2016, die weiteren am Donnerstag, dem 12.5. und am Mittwoch, dem 18.5., jeweils um 19.00 Uhr im Artur-Grenz-Saal.

 

 



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