20.7.2026 | Die GAB und der Kreis Pinneberg veranstalten zum zehnten Mal einen Flohmarkt für einen guten Zweck, und zwar am Samstag, den 25. Juli 2026 in der Zeit von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr auf dem Gelände der Wertstoffannahme in Quickborn (Güttloh 1-5, 25451 Quickborn).
Das Flohmarktkonzept von der GAB und dem Kreis Pinneberg hat sich gut bewährt und geht bereits in die zehnte Runde. Die engagierten Kolleginnen und Kollegen der Recyclinghöfe haben erneut gut erhaltene Gegenstände und Kuriositäten gesammelt und unterstützen damit das Projekt. Die Produkte werden dann auf dem Flohmarkt verkauft.
Der gesamte Flohmarkterlös kommt einem Verein aus dem Bereich Natur- und Umweltschutz aus dem Kreis Pinneberg zugute. Diese konnten sich bis zum 3.7.2026 bei der GAB um die Zuwendung bewerben. Entschieden hat wie immer das Los. Der Verein, der sich diesmal über die Erlöse freuen kann, ist der Förderverein des Elbmarschenhauses in Haseldorf (ISU e.V.) Das Geld soll in den Ausbau des Außengeländes fließen, das gerne von Workshop-Teilnehmenden, Kindern und Familien genutzt wird. Der Verein setzt sich unter anderem im Natur- und Artenschutz sowie in der Umweltbildung in der Region ein.
„Das Flohmarkt-Konzept vom Kreis Pinneberg und der GAB kommt bei den Menschen richtig gut an. 500 Besucherinnen und Besucher pro Flohmarkttag und Erlöse über 2.000 € sprechen für sich“, sagt Julian Jenkel, Sprecher der GAB.
Mit der Durchführung der Flohmärkte fördern der Kreis Pinneberg und die GAB die Wiederverwendung oder Mehrfachnutzung von Produkten, wodurch Abfälle effizient vermieden werden. Das schont die Umwelt und Ressourcen. Zum Flohmarktangebot gehören auch dieses Mal wieder Elektrokleingeräte, die vor Ort vom Repair Café Pinneberg auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. So sind die Kunden abgesichert, dass das erworbene Gerät funktioniert.
Der Flohmarkt findet am 25. Juli 2026 von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr auf dem Gelände der Wertstoffannahme Quickborn, Güttloh 1-5, 25451 Quickborn, statt. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen, nicht an Gewerbetreibende oder Wiederverkäufer.

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