
19.3.2026 | Mit Falschaussagen über das Glasfasernetz von tel.quick wollen Drückerkolonnen zurzeit Verträge in Quickborn abschließen.
Nach Angaben von besorgten Bürgerinnen und Bürgern behaupten aktuell Vertragshändler eines namhaften Anbieters zwischen Tür und Angel, dass tel.quick sein Glasfasernetz innerhalb der nächsten sechs Monate abschalten werde. Diese Aussage ist falsch. tel.quick stellt klar: Das Glasfasernetz in Quickborn wird selbstverständlich verlässlich und sicher weiter betrieben. Für Kundinnen und Kunden besteht keinerlei Anlass zu einem Anbieterwechsel aufgrund gegensätzlicher Behauptungen.
Widerruf möglich
tel.quick rät grundsätzlich zu besonderer Vorsicht bei Haustürgeschäften und empfiehlt, Vertragsangebote sorgfältig zu prüfen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Sollten Kundinnen oder Kunden aufgrund der falschen Informationen zum tel.quick-Glasfasernetz irrtümlich einen Vertrag abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, diesen zu widerrufen. Bei sogenannten Haustürgeschäften gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Vertragsabschluss. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, beispielsweise per E-Mail oder Brief.
Für Rückfragen oder Unterstützung beim Widerruf können sich Kundinnen und Kunden jederzeit an tel.quick wenden: Telefon 04106 / 616-800, E-Mail: [email protected]

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