Quickborn lehnt Hillwood-Angebot ab

Nach dem gerichtlichen Baustopp ruhen seit Monaten die Bauarbeiten auf der Hillwood-Baustelle
Nach dem gerichtlichen Baustopp ruhen seit Monaten die Bauarbeiten auf der Hillwood-Baustelle

11.2.2026 | „Die Stadt Quickborn lehnt ein Angebot der Firma Hillwood zur Zahlung eines „Infrastrukturkostenbeitrags" ab, wie sie in einer Presseinformation mitteilt.  Hillwood hatte im Januar 2026 schriftlich angeboten, in einem „2. Nachtragsantrag“ zur – nicht vollziehbaren – Baugenehmigung die Verkehrserzeugung weiter zu begrenzen und einen niedrigen einstelligen  Millionenbetrag zu leisten. Im Gegenzug müsste die Stadt Quickborn ihren Widerspruch gegen die Baugenehmigung sowie ihre Klage gegen das geplante Massenlogistikzentrum in Ellerau zurückziehen. Der Betrag müsste entsprechend der dem Angebot beigefügten Vereinbarung zweckgebunden für Infrastrukturmaßnahmen im Quickborner Stadtgebiet verwendet werden und solle der „Optimierung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ im Stadtgebiet dienen.


Verwaltung und Politik der Stadt Quickborn sind sich in dieser Frage einig: Das Angebot wird nicht angenommen. In enger Abstimmung haben sich alle vier Fraktionen der Quickborner Ratsversammlung – FDP, CDU, SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen – gemeinsam mit der Stadtverwaltung gegen das Angebot ausgesprochen.


Hintergrund der Entscheidung sind zahlreiche unabhängige wissenschaftliche Gutachten und Verkehrsuntersuchungen, die übereinstimmend zu dem Ergebnis kommen, dass das geplante überdimensionierte Logistikzentrum selbst in abgeschwächter Variante zu einer massiven Überlastung der regionalen Verkehrsinfrastruktur führen würde. Aktuelle Untersuchungen zeigen zudem, dass die Verkehrssituation am Autobahnanschluss Quickborn zur A7 bereits heute schlechter ist als bislang angenommen. Die dort festgestellte Qualitätsstufe F macht deutlich: Jeder zusätzliche LKW verschärft die Situation weiter und erhöht das Risiko eines Verkehrskollapses.


Der von Hillwood angebotene Betrag steht aus Sicht der Stadtverwaltung und der politischen Fraktionen in keinem angemessenen Verhältnis zu den langfristigen Belastungen. Eine einmalige Zahlung in dieser Höhe kann die dauerhaften Kosten für Straßenschäden, Verkehrsüberlastung, Lärm- und Schadstoffemissionen sowie die Gefährdung von Schulwegen und die Einschränkung der Verkehrssicherheit nicht annähernd kompensieren. Auch die anhaltende Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner durch den drohenden Verkehrskollaps wäre damit nicht aufzufangen. Die zu erwartenden Folgekosten über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren würden die angebotene Summe um ein Vielfaches übersteigen.


Die Stadt Quickborn stellt daher klar: Der angebotene Infrastrukturkostenbeitrag reicht auch in Verbindung mit der beabsichtigten Verkehrsreduzierung nicht aus, um strukturelle Verkehrsprobleme zu lösen oder die Zukunftsfähigkeit der Region zu sichern. Die Wahrung der Lebensqualität, die Sicherheit der Bevölkerung und eine nachhaltige Entwicklung haben für die Stadt oberste Priorität.


Die Stadt Quickborn wird daher ihren rechtlichen Kurs fortsetzen und weiterhin auf Grundlage der vorliegenden fachlichen Erkenntnisse handeln – im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der gesamten Region.



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