Hier sind zum Jahreswechsel Feuerwerkskörper verboten

Diese Karte gibt einen Überblick über die Verbotszonen für Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel, Detailkarten zum Download finden sich am Ende des Beitrages
Diese Karte gibt einen Überblick über die Verbotszonen für Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel, Detailkarten zum Download finden sich am Ende des Beitrages

25.12.2025 | Zum bevorstehenden Jahreswechsel weist die Stadt Quickborn auf einen verantwortungsbewussten und sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. Das Abbrennen von Feuerwerk gehört für viele Menschen zu Silvester dazu, birgt jedoch erhebliche Gefahren für Menschen, Tiere, Gebäude und die Umwelt – insbesondere in sensiblen und brandgefährdeten Bereichen.


Abbrennverbote in brandgefährdeten Bereichen
Auch im Jahr 2025 gibt es im Stadtgebiet Quickborn eine Reihe von besonders brandgefährdeten Objekten, darunter Reetdachhäuser, Gebäude mit brandempfindlicher Dachdeckung sowie Anlagen wie Tankstellen. Rund um diese Objekte gilt ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (z. B. Raketen, Batterien, Böller) in einem Umkreis von mindestens 300 Metern – auch an Silvester und Neujahr.


Diese Regelung ist in einer Allgemeinverfügung der Stadt Quickborn festgeschrieben. Sie erweitert das ohnehin geltende Abbrennverbot vom 2. Januar bis 30. Dezember ausdrücklich auf den 31. Dezember 2025 und den 1. Januar 2026.
Die betroffenen Bereiche sind in den beigefügten Karten deutlich gekennzeichnet.


Unabhängig davon bleibt das gesetzliche Verbot bestehen, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen abzubrennen.


Warum diese Regelungen notwendig sind
Pyrotechnische Gegenstände können Temperaturen von bis zu 2.000 Grad Celsius erreichen und – abhängig von Bauart und Wetterlage – eine erhebliche Flug- und Funkenweite haben. Bereits kleine Funken können bei besonders brandempfindlichen Gebäuden Brände auslösen.


Die festgelegten Schutzabstände dienen daher der Brandverhütung sowie dem Schutz von Leib, Leben und Eigentum. Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.


Allgemeine Sicherheitshinweise zum Feuerwerk
Die Stadt Quickborn bittet alle Bürgerinnen und Bürger, beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern folgende grundlegende Hinweise zu beachten:
o Es dürfen ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung verwendet werden.
o Feuerwerk ist nur an geeigneten Orten mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden und Fahrzeugen abzubrennen.
o Feuerwerkskörper sollten nie aus der Hand gezündet und niemals auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge gerichtet werden.
o Balkone, Terrassen und Dachflächen sollten frei von brennbaren Gegenständen gehalten werden.
o Rücksicht auf Tiere und Umwelt ist zu nehmen; Feuerwerksreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen.


Im Notfall ist umgehend der Notruf 112 zu wählen. Einsatzkräfte dürfen nicht behindert werden.


Appell an die Bevölkerung
Die Stadt Quickborn appelliert an alle Einwohnerinnen und Einwohner, die geltenden Regelungen zu beachten und durch umsichtiges Verhalten zu einem sicheren und möglichst störungsfreien Jahreswechsel beizutragen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist außerhalb der ausgewiesenen Verbotszonen weiterhin möglich.
Anlagen: Allgemeinverfügung zum Abbrennverbot der Stadt Quickborn und Karten

Download
Detailkarten zu den Verbotszonen
Bürgerinfo Nr. 370 Anlage gem. Ziffer 2
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Download
Textbeschreibung der Vebotszonen
Bürgerinfo Nr. 370 Allgemeinverfügung_
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Kommentare: 1
  • #1

    Alt-Quickborner (Montag, 29 Dezember 2025 12:43)

    Und wer überwacht die Pyro-Verordnung? Heute am 29.12 wird vormittags von 2 Jungs auf einem E-Scooter unbehelligt auf der "Ladestraße" rumgeballert. Am Abend vorher wurden dort Kaliber gezündet, die den Zement aus den Fugen hauen. All die schönen Verordnungen und Vorschriften bringen nichts, wenn sich niemand um die Einhaltung von Regelwerken kümmert. Auch Untätigkeit stärkt die politischen Ränder.