„Die wehrhafte Demokratie" - Informativer Vortrag und lebendige Diskussion

Prof. Dr. Stefan Liebing, Stadtbücherei-Chefin Elisabeth Baumann und Bürgermeister Thomas Beckmann freuten sich über den Besuch von Prof. Dr. Christian Martin (2.v.r.) in der Eulenstadt
Prof. Dr. Stefan Liebing, Stadtbücherei-Chefin Elisabeth Baumann und Bürgermeister Thomas Beckmann freuten sich über den Besuch von Prof. Dr. Christian Martin (2.v.r.) in der Eulenstadt

21.6.2025 | Eine neue Heimat hat die Quickborner Dependance der Schleswig-Holsteinischen Universitätsgesellschaft gefunden: War sie bislang mit ihrer Veranstaltungsreihe „Wissenschaft in Quickborn" im Artur-Grenz-Saal  zu Gast, so hatte sie am 18.6. zum ersten Mal in die Stadtbücherei eingeladen. Rund 60 Gäste folgten dem Vortrag des Kieler Politik-Professors Dr. Christian Martin unter dem Titel „Die wehrhafte Demokratie: Deutschlands politisches System und seine Feinde" und der anschließenden regen Diskussion.

 

Stadtbücherei-Chefin Elisabeth Baumann zeigte sich in ihrer Begrüßung erfreut über die zahlreichen Gäste, darunter Bürgermeister Thomas Beckmann sowie einige Vertreter aus der Ortspolitik. Prof. Dr. Stefan Liebing stellte als ihr örtlicher Repräsentant kurz die Arbeit der Universitätsgesellschaft vor: Professoren der Kieler Christian-Albrecht-Universität halten überall im nördlichsten Bundesland ohne Honorar Vorträge zu ihrem Fachgebiet. In Quickborn wird diese Initiative von der Stadt und den Stadtwerken unterstützt.

 

Zur Eröffnung seiner Ausführungen rief Prof. Martin das Publikum auf, über einen QR-Code online live die Frage zu beantworten „Was halten Sie aktuell für die größte Bedrohung der Demokratie". Als Ergebnis wurden auf dem großen Bildschirm Begriffe wie Rechts-/Extremismus, AfD, Neue Weltordnung, Politikverdrossenheit, Keine Werte einhalten, Einschränkung der Meinungsfreiheit angezeigt.

 

Unter der Headline „Aktuelle Bedrohungen des freiheitlich-demokratischen Staates" listete Prof. Martin im Anschluss die „Phänomenbereiche nach dem Bundesamt für Verfassungsschutz" auf, wie sie im aktuellen Bericht vom Juni 2025 aufgeführt sind:

- Rechtsextremismus/rechtsextremer Terrorismus

- „Reichsbürger" und „Selbstverwalter"

- Verfassungsrelevante Delegitimierung des Staates

- Linksextremismus

- Islamismus / islamistischer Terrorismus

- Auslandsbezogener Extremismus

- Spionage/Cyberangriffe und sonstige sicherheitsgefährdende oder geheimdienstl. Aktivitäten für eine fremde Macht

 

Im Grundgesetz ist die „freiheitlich demokratische Grundordnung" an mindestens 2 Stellen genannt, aber nicht explizit ausgeführt. Zm Glück, so Martin, habe das Bundesverfassungsgericht 1952 im Zuge eines Verbotsverfahren einer Partei die Bausteine eines solchen Ordnung definiert:

- die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, insbesondere vor dem Recht auf Persönlichkeit. auf Leben und freie Entfaltung

- die Volkssouveränität

- die Gewaltenteilung

- die Verantwortlichkeit der Regierung

- die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

- die Unabhängigkeit der Gerichte

- das Mehrparteiensystem

- die Chancengleichheit für alle Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

 

Aus dem erwähnten Bericht des Bundesverfassungsschutze zitierte Prof .Martin die Zahl der Anhänger der einzelnen „Phänomenbereiche". Im Bereich „Extremismus" sind es z.B. 50.00, davon 15.00 gewaltbereit. Insgesamt sind es 177.00, davon 61.00 gewaltbereit. „Ist das eigentlich viel?" fregte Martin. Zumindest sei seiner Meinung nach davon auszugehen, dass diese Gruppen in absehbarer Zeit nicht auf die Straße gehen und die Macht im Staate übernehmen würden.

 

Trotz des Rechtes auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG), Versammlungsfreiheit (Art.8 GG) und der Freiheiten des Parteiengesetzes (Art. 21.GG) böten die deutschen Gesetze Möglichkeiten von Verboten -  im Gegensatz zu anderen Staaten. So sei z.B. das Islamischen Zentrum Hamburg verboten worden.

 

In diesem Zusammenhang erinnerte Martin an das „Toleranzparadox" von Karl Popper aus dem Jahre 1945: „Eine tolerante Gesellschaft, die auch Intoleranz toleriert, ermöglicht es intoleranten Akteuren, die Freiheit zu missbrauchen, um die Freiheit selbst abzuschaffen." Poppers Lösung: „Intoleranz unterdrücken, wenn rationale Debatte nicht mehr möglich ist.Schutz der Bedingungen für freie Meinung und Demokratie."

 

Im Anschluss an die wissenschaftlichen Ausführungen zum Thema bot sich die Gelegenheit, unter der Moderation von Prof. Liebing zur offenen Diskussion, von der umfassend Gebrauch gemacht wurde. Dabei kamen auch aktuelle Beispiele aus Deutschland zur Sprache. Insgesamt eine aufschlussreiche Veranstaltung zu einem äußerst aktuellen Thema!

 

 

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