Hecken schneiden, Bürgersteige sichern - Stadt erinnert Grundeigentümer an ihre Pflichten

Heinz Wiedemann, Initiator der Quickborner Grünpatenschaften, Erster Stadtrat Eike Kuhrcke, Sabine Böse, Stadtmacherin „Quickborn blüht auf“, und Bürgermeister Thomas Beckmann machen es vor: Gemeinsam für ein gepflegtes Wohnumfeld (Fotos: Stadt Quickborn)
Heinz Wiedemann, Initiator der Quickborner Grünpatenschaften, Erster Stadtrat Eike Kuhrcke, Sabine Böse, Stadtmacherin „Quickborn blüht auf“, und Bürgermeister Thomas Beckmann machen es vor: Gemeinsam für ein gepflegtes Wohnumfeld (Fotos: Stadt Quickborn)

 12.4.2025 | Die Stadt Quickborn startet eine neue Aufklärungskampagne mit dem Ziel, die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer für ihre Verantwortung bei der Straßenreinigung sowie dem Rückschnitt von Anpflanzungen zu sensibilisieren. Im Mittelpunkt der Initiative stehen die Verkehrssicherheit und ein gepflegtes Stadtbild – beides zentrale Anliegen für eine lebenswerte und sichere Stadt.


Straßenreinigung: Verantwortung direkt vor der Haustür
I
n Quickborn liegt die Reinigungspflicht für öffentliche Straßen und Wege grundsätzlich bei den Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke – eine Regelung, die auf der Straßenreinigungssatzung basiert, die am 26. März 2018 von der Ratsversammlung beschlossen wurde. Dabei wird bewusst auf eine Straßenreinigungsgebühr verzichtet, um die privaten Haushalte finanziell zu entlasten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass alle ihren Beitrag leisten und ihrer Reinigungspflicht zuverlässig nachkommen.


Denn: Eigentum verpflichtet – auch zum Kehren. Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann: „Was vor der eigenen Tür liegt, liegt eben auch in unserer gemeinsamen Verantwortung. Wer sich um sein Stück Stadt kümmert, sorgt nicht nur für Sicherheit und Ordnung, sondern auch für mehr Miteinander und ein schöneres Wohnumfeld.“
Die Reinigung umfasst – je nach Lage – unter anderem:
o Gehwege und für Fußgänger vorgesehene Straßenteile in ganzer Breite,
o Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege,
o Randstreifen und Straßenbegleitgrün,
o Rinnsteine und Grabenränder
o Fahrbahnränder, soweit kein Gehweg vorhanden ist, bis zu 1,50 Metern Fahrbahnbreite.
Zu reinigen sind diese Bereiche von Abfällen, Laub, wildwachsenden Pflanzen sowie sonstigem Bewuchs – insbesondere aus Fugen und Ritzen. Gehwege sind dabei auch von Bewuchs freizuhalten.

Hecken und Sträucher: Rücksicht auf Sicherheit und Natur, Formschnitt erlaubt
Ein weiterer zentraler Aspekt der Kampagne betrifft den Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet sicherzustellen, dass Pflanzen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und dadurch zur Behinderung oder gar Gefährdung werden. Wenn etwa Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder auf Fahrrädern und Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen gezwungen sind, auf die Fahrbahn auszuweichen, kann dies ernste Folgen haben.


Dabei ist auch der Naturschutz zu berücksichtigen: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist das radikale Zurückschneiden oder Entfernen von Gehölzen zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich untersagt – zum Schutz brütender Vögel. Form- und Pflegeschnitte sind jedoch erlaubt und zur Wahrung der Verkehrssicherheit nach einer Prüfung auf vorhandene Vogelnester sogar verpflichtend, auch während dieses Zeitraums.


Gemeinsam für ein gutes Quickborner Stadtklima
Bürgermeister Thomas Beckmann richtet sich im Rahmen der Kampagne persönlich an die Quickborner Bevölkerung:
„Für ein gepflegtes Wohnumfeld ist Verantwortung und Rücksichtsnahme gegenüber den Nachbarn und allen Mitbürgern erforderlich. Ich bitte alle Eigentümerinnen und Eigentümer herzlich, ihrer Verpflichtung zur Straßenreinigung und Pflege von Anpflanzungen gewissenhaft nachzukommen. Damit schützen Sie nicht nur Ihre Mitmenschen, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zum positiven Erscheinungsbild unserer Stadt.“


Die Stadt Quickborn setzt dabei bewusst auf das Prinzip der Gemeinschaft. Wer sich über die reine Reinigungspflicht hinaus engagieren möchte, kann dies im Rahmen der neuen Quickborner Grünpatenschaften tun. Bürgerinnen und Bürger übernehmen dabei freiwillig die Pflege kleiner öffentlicher Grünflächen in ihrer Nachbarschaft – ein Beispiel gelebter Mitverantwortung. Informationen zu den Patenschaften finden Interessierte unter www.quickborn.de/gruenpatenschaft.


Diese Formen bürgerschaftlichen Engagements fügen sich ein in die umfassenden Maßnahmen zur zukunftsweisenden Stadtentwicklung, mit denen Quickborn aktiv daran arbeitet, ein modernes, nachhaltiges und attraktives Lebensumfeld für alle Generationen zu schaffen. Dazu gehören unter anderem neue Wohnkonzepte, der Ausbau der Mobilitätsangebote, Investitionen in Bildung und Digitalisierung wie beispielsweise den geplanten Neubau der Goethe-Schule sowie die Aufwertung und Schaffung öffentlicher Räume, insbesondere in der Innenstadt und mit dem neuen Stadtteilzentrum in Quickborn-Heide.
Die Stadt lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, Teil dieser Entwicklung zu sein – durch Aufmerksamkeit, Verantwortung und Engagement im direkten Wohnumfeld.


Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden des Fachbereiches für Öffentliche Sicherheit gern zur Verfügung. Die Quickborner Straßenreinigungssatzung, weitere Informationen und eine Liste der von der Reinigung durch Eigentümerinnen und Eigentümer ausgenommenen Straßen finden Interessierte auf der Website der Stadt Quickborn unter www.quickborn.de/straßenreinigung

Formschnitte von Hecken und Büschen sind wichtig, um Geh- und Radwege freizuhalten
Formschnitte von Hecken und Büschen sind wichtig, um Geh- und Radwege freizuhalten
Um die Rutsch- und Sturzgefahr zu mindern und für ein gepflegtes Wohnumfeld zu sorgen, sollen Geh- und Radwege, Grünstreifen sowie die Rinnsteine gereinigt werden
Um die Rutsch- und Sturzgefahr zu mindern und für ein gepflegtes Wohnumfeld zu sorgen, sollen Geh- und Radwege, Grünstreifen sowie die Rinnsteine gereinigt werden
Wenn kein Gehweg vorhanden ist, ist die Fahrbahn auf einer Breite bis zu 1,50 Metern zu reinigen
Wenn kein Gehweg vorhanden ist, ist die Fahrbahn auf einer Breite bis zu 1,50 Metern zu reinigen

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

HERAUSGEBER / REDAKTION

(KEINE Auskünfte zu in den Beiträgen erwähnten Organisationen/Institutionen!)

 c/o CS : COMM
Reinhard Kuchel
 Kampmoorstraße 6
25451 Quickborn


 

 

Telefon: 04106 77 30 77

Mobil: 0160 775 70 06

Mail: info@Quickborn1.info