1.11.2024 | „Es ist ein kräftiger Schlag ins Gesicht für die Verantwortlichen in den Behörden in Bad Segeberg und Kiel - nun muss das CDU-geführte Innenministerium SH endlich die Baugenehmigung aufheben!“ Das sagt die Quickborner FDP-Landtagsabgeordnete Annabell Krämer, nachdem sich das Bundesverkehrsministerium kritisch zum Genehmigungsverfahren für die Hillwood-Ansiedlung geäußert hat. Krämer hatte im August den FDP-Bundestagsabgeordneten Max Mordhorst vor Ort über das Projekt und die schwerwiegenden Folgen infomiert, der sich anschließend an das Ministerium gewandt hat.
Nach dem damaligen Termin hatte sich Mordhorst wie folgt geäußert: „Die Bürgervorsteherin Annabell Krämer hat mir nicht nur das riesige Areal der Baustelle gezeigt, sondern wir sind auch die geplanten Verkehrswege abgefahren. Deswegen kann ich aus eigener Erfahrung sagen: Die Verkehrswege sind für ein solches Aufkommen in keiner Weise geeignet. Sowohl Schulwege als auch der reibungslose Zu- und Abfluss zur und von der Autobahnanschlussstelle 21 Quickborn sind erheblich gefährdet. Hier kommt es schon jetzt morgens und nachmittags zu Überlastungen. Ich begebe mich nun schnellstmöglich mit dem Bundesverkehrsministerium in den Austausch, um Handlungsoptionen zu erläutern und das aberwitzige Vorhaben zu stoppen. Die örtliche Kommunalpolitik hat Recht: Hier wurde ein großes Vorhaben auf den Weg gebracht, das weder sicher ist noch in die gemeindetypische Infrastruktur passt.“
Annabell Krämer: „Ich freue mich, dass unser Bundestagsabgeordneter sofort bereit war, sich ein Bild vor Ort zu machen, nachdem ich ihn um Hilfe gebeten habe. Es ist für mich unverständlich, dass sowohl der Kreis Segeberg als auch das Land immer noch zögern, die Baugenehmigung endlich zurückzunehmen. Der Schaden wird dadurch nur immer größer. Die Furcht vor etwaigen Schadenersatzansprüchen darf nicht dazu führen, dass der Rechtsanspruch der Quickborner und Ellerauer Bürger hintenangestellt wird. Die Innenministerin Dr. Sütterlin-Waack ist auch für die Gemeinden Ellerau und Quickborn verantwortlich.“
Jetzt hat das Bundesverkehrsministwerium auf die Anfage des Abgeordnetene Mordhorst geantwort:
Sehr geehrter Herr Kollege,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.09.2024 mit Fragen, die Baugenehmigung und mögliche verkehrliche Auswirkungen auf die Anschlussstelle (AS) Quickborn der A 7 betreffen. Die späte Antwort aufgrund der notwendigen Abstimmung mit dem Land bitte ich zu entschuldigen.
In das Baugenehmigungsverfahren des zuständigen Landkreises Segeberg für die o. g. Ansiedlung war das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nicht eingebunden. Der schleswig-holsteinischen Straßenbauverwal-tung zufolge, wurde diese vom Landkreis lediglich als Eisenbahnaufsichts- und Genehmigungsbehörde einbezogen – begrenzt auf eisenbahnrechtliche Belange einer dortigen Bahnübergangs- und Straßensicherungsanlage.
Ergänzend wäre demnach eine Beteiligung der Straßenbauverwaltung als Landesverkehrsbehörde erforderlich gewesen, aufgrund der durch das Vorhaben ausgelösten zusätzlichen Pkw- und Lkw-Verkehre und damit verbundener Auswirkungen auch auf die dortige Landesstraße L 76.
Die Autobahn GmbH des Bundes hat informiert, dass sie der Landkreis ebenfalls nicht in das Baugenehmigungsverfahren involvierte. Neben potentiellen verkehrlichen Auswirkungen auf die A 7, AS Quickborn löst die Nähe des Vorhabens einen Eingriff in die Anbauverbotszone der dortigen A 7 aus. Eine Beteiligung auch des Fernstraßenbundesamtes wäre durch die damit verbundenen anbaurechtlichen Fragestellungen zwingend gewesen.
Der Autobahn GmbH des Bundes zufolge, konnten an der AS Quickborn jüngst durch mit der zuständigen Landesstraßenverkehrsbehörde abgestimmte Anpassungen der Lichtsignalanlagensteuerung Verbesserungen für den Verkehrsablauf erzielt und die Häufigkeit von Stauerscheinungen verringert werden. Es sei jedoch davon auszugehen, dass das mit der Logistikparkansiedlung verbundene zusätzliche Verkehrsaufkommen – insbesondere des Schwerverkehrs – zu einer Überlastung des örtlichen Straßennetzes führe und Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der AS Quickborn haben werde.
Eine vertiefte Bewertung kann die Autobahn GmbH des Bundes erst nach Sichtung des zwischenzeitlich angeforderten, derzeit noch nicht vorliegenden Verkehrsgutachtens der Stadt Quickborn vornehmen, sofern in diesem Aussagen hinsichtlich des Verkehrsflusses und möglicher Rückstaulängen im Bereich der AS Quickborn erfolgt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Luksic
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