Regen- und Schmutzwassersystem wird gereinigt - Niederschlagswassergebühr wird erhöht

Karte: Stadt Quickborn
Karte: Stadt Quickborn

10.1.2024 | Es gibt Dinge, an die man immer erst dann denkt, wenn sie nicht mehr funktionieren. Eine verstopfte Abwasserleitung gehört dazu. Schlagartig wird dann deutlich, wie wichtig diese „unsichtbaren“ Systeme im Untergrund sind. Sie schaffen die Grundlage für eine lebenswerte Umwelt und bewahren vor Überschwemmungen. Um das unterirdische Quickborner Regen- und Schmutzwassersystem für die Zukunft fit zu machen und zu halten, ist ab dem 8. Januar 2024 mit der Reinigung und Inspektion der beiden Kanalnetze begonnen worden

 

Es ist geplant, von Januar bis November 2024 insgesamt 21 Kilometer Schmutzwasserleitungen und 1.650 Schmutzwasser-Grundstücksanschlussleitungen sowie 21 Kilometer Regenwasserkanal und 2.900 Grundstücks- und Straßenablaufleitungen zu reinigen und zu inspizieren.

 

Die Arbeiten starten in der Schlesienstraße. Nach Einzugsgebieten und Zuordnung zu den Pumpwerken aufgeteilt (siehe Karte) wird der großflächige Unterhaltungs- und Inspektionsplan bearbeitet. Während der Reinigung der Kanäle kann es zu kurzfristigen Probleme beim Ablauf vom Schmutz- und Regenwasser kommen, auch Geräusche in den Leitungen wie ein Gurgeln sind möglich.

 

Niederschlagswassergebühr erhöht
Zum 1. Januar 2024 wurden die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung in Quickborn von 0,82 Euro pro Quadratmeter auf 0,95 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche erhöht. Grund dafür sind unter anderem die stark gestiegenen Kosten für die Unterhaltung des Kanalnetzes sowie zusätzliche Investitionskosten. Erhebliche Mehrkosten für das Jahr 2024 hat zudem die vorgeschriebene, großflächige Untersuchung des Kanalnetzes verursacht.

„Das Quickborner Regenwassernetz muss zu jedem Zeitpunkt ausreichend leistungsfähig sein, um Überschwemmungen zu vermeiden“, erklärt Bärbel Bohlmann, Tiefbauingenieurin und stellvertretende Fachbereichsleiterin für Tiefbauten der Stadt Quickborn, „auch bei starken Regenfällen. Investitionen in das Kanalnetz sind daher unumgänglich. Ohne regelmäßige Inspektion, gründliche Wartung und Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen brechen die Rohre und verursachen so unnötige Kosten und Störungen im Kanalnetz.“

Um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kanalnetze für die Zukunft sicherzustellen, sind Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen dringend erforderlich. Aus diesem Grund werden die Gebühren regelmäßig neu kalkuliert. „Es darf nicht am falschen Ende gespart werden“, ergänzt Bohlmann.

Regelmäßige Gebührenkalkulation stellt Kostendeckung sicher
Die Niederschlagswassergebühren werden so bemessen, dass die Kosten der laufenden Verwaltung und die Unterhaltung der Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung gedeckt sind. Es dürfen mit der Niederschlagswassergebühr keine Gewinne gemacht werden. Im Gegensatz zu Steuern sind Gebühren außerdem zweckgebunden und dürfen ausschließlich für ihren Zweck, die Beseitigung des Niederschlagswassers, verwendet werden. Daher wird normalerweise alle zwei Jahre eine Gebührenkalkulation auf Basis der entstandenen Kosten sowie der zu erwartenden Kosten durchgeführt. Aufgrund der unsicheren Marktsituation findet diese Kalkulation aktuell sogar jährlich statt.

Die Berechnung der Gebühr folgt ausschließlich den Regeln des Kommunalabgabengesetzes und wird abschließend von der Ratsversammlung in öffentlicher Sitzung intensiv beraten und durch Mehrheitsbeschluss rechtskräftig. Am 13. Dezember 2023 wurde die neue Niederschlagswassergebührensatzung öffentlich bekanntgemacht. Die neuen Bescheide werden am 8. Januar 2024 und damit rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin am 1. Juli 2024 versandt.

Die Berechnung der zu zahlenden Gesamtgebühr erfolgt durch die Multiplikation der festgesetzten Gebühr von 0,95 Euro mit der nach § 1 Abs. 3 und 4 Niederschlagswassergebührensatzung ermittelten gebührenpflichtigen Fläche.

Ein Bescheid ist wirksam und rechtskräftig, insofern kein Fehler in der Flächenmenge oder Berechnung vorliegt.


Kommentar schreiben

Kommentare: 3
  • #1

    Jürgen Jacobs (Mittwoch, 10 Januar 2024 22:03)

    und wann wird es beschlossen....?

  • #2

    Redaktion (Mittwoch, 10 Januar 2024)

    Sorry, es fehlte Text. Jetzt ist es verständlich.

  • #3

    Jürgen Jacobs (Donnerstag, 11 Januar 2024 16:01)

    Karte ist sehr unübersichtlich und nicht zu vergrößern.. wann ist Heinrich Lohse Str. dran..??

HERAUSGEBER / REDAKTION

(KEINE Auskünfte zu in den Beiträgen erwähnten Organisationen/Institutionen!)

 c/o CS : COMM
Reinhard Kuchel
 Kampmoorstraße 6
25451 Quickborn


 

 

Telefon: 04106 77 30 77

Mobil: 0160 775 70 06

Mail: info@Quickborn1.info