Tips der Feuerwehr für das Feuerwerk

Abbrenn-Verbotszonen für Feuerwerkskörper in der Stadt Quickborn
Abbrenn-Verbotszonen für Feuerwerkskörper in der Stadt Quickborn

28.12.2023 | Silvester steht unmittelbar bevor, das alte Jahr wird verabschiedet und das neue Jahr begrüßt. Es wird gefeiert und auch in Quickborn vielerorts Feuerwerk gezündet. Der unsachgemäße Gebrauch von Feuerwerkskörpern birgt jedoch potenzielle Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt.

 

„Nach einem unruhigen Weihnachtsfest mit insgesamt sieben Einsätzen freuen wir uns auf eine friedliche Silvesternacht – hoffentlich ohne vermeidbare Zwischenfälle“, erklärt Thorsten Wiehe, Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr Quickborn. „Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit der Stadtverwaltung einige Hinweise zum verantwortungsbewussten und sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern zusammengestellt.“

 

Nutzung von zugelassenen Feuerwerkskörpern

Verwenden Sie nur Feuerwerksartikel, die den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und offiziell zugelassen sind. Achten Sie darauf, dass die Produkte das CE-Kennzeichen tragen.

 

Beachtung von geeigneten Standorten und Sicherheitsabständen

Suchen Sie einen geeigneten Standort für Ihr Feuerwerk, der ausreichend Abstand zu Gebäuden, Fahrzeugen und Personen bietet und zünden Sie Ihre Feuerwerksraketen stets auf einem sicheren Untergrund. Starten Sie Feuerwerk niemals aus der Hand und werfen Sie Böller, bevor diese in der Hand explodieren können. Richten Sie Ihr Feuerwerk niemals auf Personen, Fahrzeuge, Gebäude, Mülltonnen oder Kanäle.

 

Vermeidung von Risikobereichen

Feuerwerkskörper sollten niemals in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern, leicht entzündlichen Materialien oder Menschenmengen gezündet werden. Beachten Sie unbedingt die beigefügte Allgemeinverfügung zu den Abbrenn-Verbotszonen der Stadt Quickborn.

 

Schutz von Tieren

Beachten Sie, dass viele Haustiere durch laute Geräusche und helle Lichtblitze gestresst werden. Sorgen Sie für einen sicheren Aufenthaltsort Ihrer Tiere und informieren Sie gegebenenfalls auch Ihre Nachbarn über geplante Feuerwerke.

 

Rücksicht auf die Umwelt

Entsorgen Sie Feuerwerksreste fachgerecht und umweltbewusst. Vermeiden Sie das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Gewässern und sensiblen Naturgebieten wie den Quickborner Mooren und löschen Sie Feuerwerksbatterien ab, wenn diese noch nachglühen.

 

Präventive Maßnahmen

Schützen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

 

Notruf wählen

Wählen Sie im Notfall den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für eine schnelle Hilfe. Behindern Sie die Einsatzkräfte nicht, wenn sie anderen Mitmenschen zu Hilfe eilen.

 

Quickborner Abbrenn-Verbotszonen

Insgesamt 37 brandgefährdete Gebäude zählt die Stadt Quickborn, aufgeführt in der beigefügten Allgemeinverfügung über die Quickborner Abbrenn-Verbotszonen. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist in einem Umkreis von mindestens 300 Metern um diese Gebäude untersagt. Die Feuerwerkskategorie F2 umfasst sämtliche Feuerwerkskörper und Böller, die erst ab dem 18. Lebensjahr erwerbbar und nur für den Gebrauch an Silvester und Neujahr vorgesehen sind.

 

„Wir bitten alle Quickbornerinnen und Quickborner, auf einen sachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern zu achten“, appelliert Thorsten Wiehe. „Nur gemeinsam können wir eine sichere Umgebung zu Silvester gewährleisten.“

 

Stadtsprecher Helge Tiemann: „Unser Dank gilt der Freiwilligen Feuerwehr Quickborn, den Rettungsdiensten und der Polizei, die auch an den Feiertagen ihren Dienst verrichten und immer da sind, wenn sie gebraucht werden.“

 

Die Stadt Quickborn und die Freiwillige Feuerwehr Quickborn wünschen eine frohe und sichere Silvesternacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

 

Anhang: Allgemeinverfügung der Stadt Quickborn über die Abbrenn-Verbotszonen

BU: Abbrenn-Verbotszonen für Feuerwerkskörper in der Stadt Quickborn

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Allgemeinverfügung Abbrennverbote
Allgemeinverfügung Abbrennverbote Quick
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Kommentare: 1
  • #1

    Lisbeth Larsen (Mittwoch, 17 Januar 2024 22:40)

    Welch ein entspannter und ruhiger Sylvesterabend !!!!!!!!!!!
    G R O S S E R D A N K an die Verwaltung (hier insbesondere an das Ordnungsamt ) für die famosen Darstellungen.
    Darüberhinaus war es eine große Freude am Neujahrsmorgen den Spaziergang nicht durch Feuerwerksmüllhalden machen zu müssen.

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