Stadt und Stadtwerke informieren über Wärmeplanung in Quickborn

Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Panagiotis Memetzidis wird gemeinsam mit weiteren Referenten über die Wärmeplanung in Quickborn berichten
Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Panagiotis Memetzidis wird gemeinsam mit weiteren Referenten über die Wärmeplanung in Quickborn berichten

11.10.2023 | In einer öffentlichen Veranstaltung erläutern u.a. die Stadtwerke Quickborn und die Stadt Quickborn die Hintergründe sowie die Umsetzung des gesetzlich geforderten kommunalen Wärmeplans.

 

Felix Thermann, Fachdienstleiter Nachhaltige Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, stellt die aktuellen Planungen der Stadt Quickborn zur Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung vor. Geschäftsführer Dr.-Ing. Panagiotis Memetzidis wiederum wird die konkreten Aufgaben und die Vorgehensweise der Stadtwerke Quickborn darstellen. Sein Unternehmen begleitet als strategischer Partner der Stadt den Prozess der Wärmewende seit Anfang an. Aufgrund der langjährigen Erfahrung der Stadtwerke beim Thema Energie- und Wärmeversorgung sind die Stadt Quickborn und die Region damit bestens aufgestellt.

 

Infos aus Berlin

Zuvor erläutert Lars Grothe vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) aus Berlin die Anforderungen des neuen Heizungsgesetzes. Er wird in seinem Vortrag darüber hinaus auf das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein eingehen, die Pflicht zum Anteil von 65 % erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen sowie auf Fördermittel und Technologieoptionen.

 

In einer abschließenden Fragerunde können sich interessierte Besucher an die Referenten wenden. Moderiert wird die Veranstaltung von Marc Wiederhold, Geschäftsführer der EEG Energie- Einkaufs- und Service GmbH. Er gibt auch einen Überblick über die Situation auf den Energiemärkten. „Ich freue mich, dass am 1. November so viele kompetente Fachleute zusammenkommen, um über dieses wichtige Thema zu informieren und die Fragen unserer Bürgerinnen und Bürger zu beantworten“, bekräftigt Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann.

 

Hintergrund

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes, auch Heizungsgesetz genannt, erfordert von den Städten und Gemeinden der Größenordnung Quickborns eine Wärmeplanung bis Mitte 2028. Nach dem Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein muss Quickborn allerdings bereits zum Jahresende 2027 einen Wärmeplan vorlegen. Darin wird festgelegt, wie eine Kommune ihre Wärmeversorgung gestaltet, um einen möglichst hohen Anteil erneuerbarer Energien einzubinden. Dies hat direkte Auswirkungen für die Entscheidung der Privathaushalte, welche Heizung sich künftig am besten eignet.

 

Wärmeplanung! – Vortragsveranstaltung der Stadtwerke Quickborn und der Stadt Quickborn, 1.11.2023 von 16.30-18.00 Uhr, Artur-Grenz-Saal, Am Freibad 7, 25451 Quickborn, Einlass ab 16.00 Uhr, Eintritt frei


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Kommentare: 1
  • #1

    Nico Streker (Freitag, 17 November 2023 22:20)

    Moin! Nicht das GEG fordert das , sondern das WPG, welches eng mit dem GEG verbunden ist. Da das Land SH bis 2040 - also 5 Jahre früher als der Bund - klimaneutral sein möchte, bedarf es also deutlich schnellerer Planungen….es bleibt abzuwarten, wie diese Transformation in SH (75% der Gebäude sind älter als 40 Jahre) funktionieren soll. Unbezahlbar für Eigentümer.

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