Ladestationen, Wärmepumpen, Lastenfahrräder - Stadt informiert über Fördermöglichkeiten

1.8.2023 | Fördermittel des Bundes oder des Landes spielen für den Haushalt der Stadt inzwischen eine bedeutende Rolle. Deshalb hat Bürgermeister Thomas Beckmann vor einiger Zeit extra eine Mitarbeiterin dafür eingesetzt, Fördermittel für die Stadt zu recherchieren. Zwangsläufig stößt sie dabei auch auf Fördermöglichkeiten für Private und Organisationen. Warum soll dieses Knowhow im Papierkorb landen? Und so hat die Verwaltung begonnen, die Quickborner per Pressemeldung über diese Fördermöglichenkeiten zu informieren. Im folgen haben wir die bisherigen Meldungen zusammengestellt. Ansprechpartnerin bei der Stadt ist Heidrun Köllmann (foerdermittelmanagement@quickborn.de)

 

Förderinformation Ladestation (Wallbox)
Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein die Anschaffung und Installation von stationären und nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen mit maximal 500 Euro fördert.

Antragsberechtigt sind:
- Natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein
- Gemeinnützige Organisationen,

Pro Person oder Organisation ist nur ein Antrag für eine Ladestation möglich. Es werden Ladestationen an gemieteten bzw. im Eigentum befindlichen Wohnungen mit dazugehörigen Stellplätzen gefördert. Die Förderung von Ladestationen an Einzel- oder Doppelhäusern ist leider ausgeschlossen.

Die Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Anträge sind ausschließlich online über die Einstiegsseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig Holstein (http://serviceportal.schleswig-holstein.de) zu beantragen. Für die Antragstellung werden über die Laufzeit der Förderrichtlinie (1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2026) in regelmäßigen Abständen Antragszeitfenster zur Verfügung gestellt.
 
Für Rückfragen zu dieser oder weiteren Förderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an fördermittelmanagement@quickborn.de an Frau Heidrun Köllmann.

 

Förderinformation Wärmepumpe
Die Stadt Quickborn informiert, dass das Land Schleswig-Holstein die Anschaffung und Installation von Wärmepumpen mit maximal 2.000 Euro fördert.

Antragsberechtigt sind:
- Natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein
- Gemeinnützige Organisationen

Pro Haushalt oder Organisation ist nur ein Antrag zulässig. Die Installation und Inbetriebnahme ist nachweislich durch ein Fachunternehmen durchzuführen. Voraussetzung für die Förderung des Landes Schleswig-Holstein ist der Nachweis der entsprechenden BAFA-Förderung für die Wärmepumpe.

Die Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Anträge sind ausschließlich online über die Einstiegsseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des Landes Schleswig Holstein (http://serviceportal.schleswig-holstein.de) zu beantragen. Für die Antragstellung werden über die Laufzeit der Förderrichtlinie (1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2026) in regelmäßigen Abständen Antragszeitfenster zur Verfügung gestellt.

Förderinformation:  Lastenfahrrad oder Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung

Die Stadt Quickborn informiert, dass für den Erwerb von Lastenfahrrädern oder Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung 25% der Ausgaben bis maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb förderfähig sind.

Antragsberechtigt sind:
- Private Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Tätigkeit            (einschließlich Genossenschaften und freiberuflich Tätiger)
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)
- Rechtsfähige Vereine und Verbände

Förderfähige E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger müssen serienmäßig sowie fabrikneu sein und jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen. Die Nutzlast ist dabei das zulässige Gesamtgewicht ohne das Eigengewicht des Fahrzeugs. Zusätzlich müssen förderfähige Geräte Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind, zum Beispiel Ladeflächen oder sonstige Ladevorkehrungen. Die Lastenfahrräder oder -anhänger müssen zudem mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad. Ein einfacher Gepäckträger reicht daher nicht aus.

Weitere Informationen zu dieser Förderung erhalten sie online auf der Webseite www.foerderdatenbank.de unter dem Suchbegriff „Lastenfahrräder“.

 

Informationen bei der Stadt
Für Rückfragen zu dieser oder weiteren Förderungen wenden sich Interessenten bitte per E-Mail über foerdermittelmanagement@quickborn.de an Frau Heidrun Köllmann.

 

 

 


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