Stadtwerke: Energiepreisbremsen werden ab März berücksichtigt und greifen rückwirkend zum 1. Januar 2023

24.1.2023 | Ab Ende Januar erhalten die Kunden der Stadtwerke Quickborn ihre Jahresverbrauchsabrechnung 2022. Zu beachten: In der Berechnung der monatlichen Abschläge sind die Preisbremsen für Strom, Gas oder Fernwärme noch nicht berücksichtigt. Dies erfolgt ab kommenden März und dann rückwirkend zum 1. Januar 2023. Daher sind die auf der Jahresabrechnung ausgewiesenen monatlichen Abschläge noch die alten, also ohne Berücksichtigung der Preisdeckelung.

 

Im März passen die Stadtwerke Quickborn die monatlichen Abschläge dann rückwirkend an, inklusive Januar und Februar. Die Differenz wird entsprechend gutgeschrieben und im März erhalten die Kunden neue, angepasste Abschlagsmitteilungen.

 

Kundeninfo beigefügt

Zur Geltung kommen in der Jahresverbrauchsabrechnung die staatlichen Dezemberhilfen Gas und Fernwärme sowie die Absenkung der Mehrwertsteuer beim Gas. Der niedrigere Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19 Prozent gilt seit 1. Oktober 2022, doch die Kunden der Stadtwerke Quickborn profitieren sogar rückwirkend für das ganze Jahr 2022 vom abgesenkten Steuersatz. Dieser ist ebenso wie die Energiepreisbremsen bis voraussichtlich März 2024 gültig.

Ausführliche Informationen zu den Preis-Entlastungspaketen des Bundes können die Kunden einem Beileger entnehmen, den die Stadtwerke Quickborn mit ihren Jahresabrechnungen versenden. Weitere Hinweise sind zudem unter „Aktuelles“ auf der Internetseite des Unternehmens zu finden: www.stadtwerke-quickborn.de.

 

 


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