Neuer B-Plan für die Waldschule

Die Waldschule soll noch weiter ausgebaut werden - sehr zum Ärger einiger Anwohner
Die Waldschule soll noch weiter ausgebaut werden - sehr zum Ärger einiger Anwohner

22.1.2023 | Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in der Sitzung am 07.11.2022 den Bebauungsplan Nummer 111 B „Waldschule Quickborn Planungsabschnitt II“ der Stadt Quickborn für das Gebiet östlich der Ulzburger Landstraße, westlich des Georg-Kolbe-Stiegs und südlich an der Ulzburger Landstraße Haus Nr. 470 und 472, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

 

 

Der Bebauungsplan (B-Plan) tritt mit Beginn des 19.01.2023 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan und die Begründung von diesem Tage an in der Stadtverwaltung Quickborn -Rathaus-, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten:

 

montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr,

freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr.

 

 

Zusätzlich wurde der B-Plan und die Begründung ins Internet unter der Adresse www.quickborn.de eingestellt.

 

 

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs.2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Quickborn geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen 215 Abs.1 BauGB).

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 


 

 


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