Stadtwerke: Keine kurzfristigen Preiserhöhungen

Foto: Archiv
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25.6.2022 | Nachdem die Bundesregierung die Stufe 2 des Notfallplans Gas ausgerufen hat, haben die Stadtwerke Quickborn eine Pressemitteilung des Verbandes der Schleswig-Holsteinischen Energie und Wasserwirtschaft (VSHEW) veröffentlicht. Daraus ist zu schließen, dass auch die Stadtwerke Quickborn keine kurzfristigen Preiserhöhungen planen

 

Keine direkten Folgen für Verbraucher durch Notfallplan Gas

Versorgung mit Strom und Gas ist weiterhin gesichert

Keine kurzfristigen Preiserhöhungen

Aufruf zum Energiesparen an Verbraucher und Unternehmen

Reinbek / 23. Juni 2022 | Die am vergangenen Donnerstag von der Bundesregierung ausgerufene Alarmstufe im Rahmen des Notfallplans Gas hat für Verbraucher zunächst keine direkten Auswirkungen. An der zuverlässigen Belieferung mit Gas und Strom ändert sich dadurch nichts. Ebenso droht Verbrauchern dadurch keine kurzfristige Energiepreiserhöhung.

„Die Stufe 2 des Notfallplans ermöglicht der Bundesregierung lediglich, vermehrt Kohle- statt Gaskraftwerke zur Stromerzeugung einzusetzen“, sagt Roman Kaak, Geschäftsführer des Verbands der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW). „Unsere Stadtwerke unterstützen diese angemessene, vorausschauende und sinnvolle Maßnahme. Denn nur so können wir die Gasspeicher bis kommenden November zu den erforderlichen 90 Prozent füllen“, so der Energieexperte. Die langfristige Lösung bestehe im Ausbau erneuerbarer Energien, um neben der Gasknappheit auch den Klimawandel zu bekämpfen.

Die Bundesregierung hatte die Alarmstufe ausgerufen, nachdem Russland seine Gasexporte nach Deutschland um 60 Prozent reduziert hatte und zusätzlich wegen Wartungsarbeiten ab 11. Juli für etwa zehn Tage kein Gas durch die Leitung Nord Stream 1-Leitung fließen wird.

Zu kurzfristigen Preiserhöhungen durch eine gesetzlich mögliche Aktivierung der sogenannten Preisanpassungsklausel wird es laut Kaak nicht kommen: „Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat ausdrücklich betont, von diesem Instrument vorerst keinen Gebrauch zu machen. Stattdessen will er die Entwicklung beobachten und die Lage zu gegebener Zeit vor dem Hintergrund der Wartungsarbeiten an der Nord Stream 1 neu bewerten.“ Der VSHEW befürwortet diese verantwortungsvolle Herangehensweise.

Hintergrund: Im Falle einer Aktivierung dieser Preisanpassungsklausel dürften Gashändler (Großhändler und Stadtwerke) steigende Beschaffungskosten unmittelbar an Endverbraucher durchreichen – unabhängig von zuvor vertraglich vereinbarten Verkaufspreisen.

Um Kostensteigerungen zu begrenzen und um individuell zur Versorgungssicherheit beizutragen, appelliert der VSHEW an Unternehmen und Verbraucher, ihren Gasverbrauch zu reduzieren. Denn die Summe vieler kleiner Einsparungen kann viel bewirken. Bundeswirtschaftsminister Habeck hat hierfür beispielsweise einen hydraulischen Abgleich empfohlen.

 

Zu weiteren Möglichkeiten der Gaseinsparung beraten die schleswig-holsteinischen Stadtwerke gern.

 

Zum VSHEW: Der Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von rund 50 kommunalen Stadt- und Gemeindewerken sowie Versorgungsbetrieben mit einem Gesamtumsatz von zusammen über einer Milliarde Euro. Die VSHEW-Mitgliedsunternehmen versorgen knapp eine Millionen Schleswig-Holsteiner mit Strom, Gas, Wasser und Kommunikationstechnik und beschäftigen mehr als 2.500 Menschen.

 

 

 


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