B-Plan „Theodor-Storm-Straße" wird ausgelegt - Wie wird sich der Verkehr entwickeln?

6.4.2022 | Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in Ihrer Sitzung am 28.3.2022 den Entwurf des B-Planes Nr. 56 „Wohngebiet nordöstlich der Theodor-Storm-Straße“ der Stadt Quickborn gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die Abstimmung erfolgte mit großer Zustimmung über alle Parteien hinweg, lediglich die Grünen-Ratsfrau Sabine Schaefer-Maniezki votierte dagegen.

 

Sie stellte insbesondere die Verkehrsprognose in Frage. Dabei verwies sie auf das weitgehend freie Grundstück an der Ecke zur Ulzburger Straße, auf dem in den letzten Wochen diverse Bäume und große Sträucher gerodet wurden, so dass davon auszugehen ist, dass hier in absehbarer Zeit eine Bebauung erfolgt, die dann zu weiterem Verkehr führt. „Ich ärgere mich immer wieder, wie mit den Einwänden von Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wird", so die Ratsfrau.

 

Veröffentlichung ab 7.4.

Hier der offizielle Text:

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die Auslegung des Entwurfes zum o.g. Bauleitplanverfahren einschl. der Begründung in der Zeit 

vom 07. April bis 09. Mai 2022

durch eine Veröffentlichung im Internet. Die Auslegungsunterlagen sind nachfolgend als Anlagen beigefügt.

Zusätzlich sind die Auslegungsunterlagen über die Beteiligungsplattform BOB-SH unter folgendem Link während des Auslegungszeitraumes zugänglich gemacht: https://bob-sh.de/plan/wohngebiet-theodor-storm-strasse.

Ergänzend können die Unterlagen in der Zeit vom 07. April bis 09. Mai bei der Stadtverwaltung Quickborn in Raum 28 (Zugang über Foyer) des Rathauses, Erdgeschoss, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn während folgender Zeiten

  • montags, dienstags und donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr,
  • mittwochs von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr,
  • freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr

eingesehen werden. Aufgrund der anhaltenden Beschränkungen durch die Coronapandemie ist ein Zutritt zum Rathaus der Stadt Quickborn aktuell nur unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Einhaltung eines Mindestabstandes zu anderen Personen von 1,5 m zu jeder Zeit
  • Tragen eines Mund- und Nasenschutzes innerhalb des Gebäudes
  • Benutzung von bereitgestelltem Hand-Desinfektionsmittels

Stellungnahmen zu der ausgelegten Planung können während des Auslegungszeitraums wie folgt eingereicht werden:

  • Schriftlich per Mail an stadtplanung@quickborn.de
  • Schriftlich per Post an Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn
  • Während der Dienststunden zur Niederschrift
  • Über die Beteiligungsplattform BOB.SH (Link siehe weiter oben)

Die Text der Bekanntmachung vom 29.03.2022 finden Sie hier. Diese Bekanntmachung wurde in der am 30.03.2022 erschienenen Ausgabe des Quickborner Tageblatts veröffentlicht.

Die Grünen-Ratsfrau Sabine Schaefer-Maniezki zweifelt die Verkehrsprognose für die Theodor-Storm-Straße an
Die Grünen-Ratsfrau Sabine Schaefer-Maniezki zweifelt die Verkehrsprognose für die Theodor-Storm-Straße an

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Kommentare: 2
  • #1

    Elke Schreiber (Mittwoch, 06 April 2022 09:27)

    Hier stimme ich meiner Kollegin Sabine Schaefer-Maniezki hinsichtlich der Verkehrsprognose ausdrücklich zu.
    Für die jetzige Situation mag das noch gerade so passen, für die Zukunft auf gar keinen Fall.
    Elke Schreiber
    Anwohnerin Theodor-Storm-Straße

  • #2

    ROLF (Sonntag, 15 Mai 2022 18:47)

    Hallo Sabine, völlig richtige Schlussfolgerung von Dir.
    In Q werden Planungen aber schon seit Jahrzehnten nicht zu Ende gedacht:
    Beispiele gefällig:
    -- vor 15 Jahren Planungen zur Bahnverlegung verpasst (siehe KAKI oder H.-U. wie es besser geht) mit allen sich daraus
    ergebenden Nachteilen für die Innenstadt wenn die S-Bahn kommt. (mir graust es jetzt schon wenn im HHW oder in der
    HKS alle 10 min oder auch eher die Schranken unten sind.........
    -- HHW Tunnelplanungen -->Fehlanzeige
    -- gescheite/angemessene KFZ- Anbindung Q-Ort nach Q-Heide -->Fehlanzeige
    -- zeitgemäße städtische Bauleitplanung --> Fehlanzeige oder Stückwerk durch bauträgergesteuerte Planungen

    Kurzsichtigkeiten haben in Q eben eine lange Tradition, wird nur geändert werden können wenn alte Strukturen aufgebrochen sind und jede in der Ratsversammlung politsch vertretene Partei über Ihren idiologischen Schatten zu springen bereit ist. Sonst braucht es dringend eine Neuauflage des Bürgerblockes, wie zu Willners Zeiten.
    LG




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