Bodensanierung für neues Wohngebiet „Theodor-Storm-Straße" beginnt

9.2.2022 | Die Stadt Quickborn betreibt derzeit das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan 56 „Wohngebiet nordöstlich der Theodor-Storm-Straße“. Ab Montag, den 14.02.2022 beginnt der Eigentümer (GPS Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG) der Grundstücksfläche auf dem Gelände der ehemaligen Munitionsfabrik an der Theodor-Storm-Straße in Quickborn-Heide mit den ersten vorbereitenden Maßnahmen zur Bodensanierung der Industriebrache. Hierzu wird es zunächst notwendig, auf den Flächen des sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 56 Gehölz zu entfernen.

Nach Abschluss der Rodungsarbeiten und der darauffolgenden Baustelleneinrichtung wird ab Anfang März mit der Sanierung der Oberböden begonnen. Alle Arbeiten werden durch vom Eigentümer beauftragte Fachfirmen durchgeführt. Zuständige Fachbehörden des Kreises Pinneberg sind die untere Abfallbehörde sowie die untere Bodenschutzbehörde. Die Abfuhr der anfallenden Grünabfälle sowie wie der abzutragenden Oberböden erfolgt blockweise.

Zum weiteren Verfahren des Bebauungsplans
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 56 soll voraussichtlich im März in den politischen Gremien beraten werden. Die Auslegung der Planunterlagen als förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit ist für das zweite Quartal 2022 vorgesehen. Während der Auslegung können durch die Öffentlichkeit Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Mit einem Satzungsbeschluss ist in der zweiten Jahreshälfte 2022 zu rechnen.

Der Geltungsberich des B-Planes 56
Der Geltungsberich des B-Planes 56

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