Verkehrs- und Zugangsregelungen für das Eulenfest

 Für Fragen steht Nicole Münster zur Verfügung
Für Fragen steht Nicole Münster zur Verfügung

14.9.2021 | Für die Veranstaltungen am kommenden Wochenende im Rahmen des Eulenfestes hat die Stadt Quickborn heute Hinweise zur Verkehrsregelung und zu den Zugangsregelungen für den Flohmarkt und den Eulenmarkt veröffentlicht.

 

Sperrungen im Rahmen der Veranstaltungen

Die Stadt Quickborn weist darauf hin, dass im Rahmen des diesjährigen Eulen- und Schützenfestes, am Samstag, den 18. September und Sonntag, den 19. September, Veranstaltungen im Innenstadtbereich stattfinden.

Um den reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten, werden an beiden Tagen einige Sperrungen notwendig sein.

Für den Eulen-Flohmarkt am Samstag, den 18. September 2021 werden folgende Bereiche für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt: Die Straße „Am Freibad“ ab Schulstraße bis zum Einmündungsbereich Bahnhofstraße von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr, sowie der Freibadparkplatz ab 8.00 Uhr.

Für den Eulenmarkt am Sonntag, den 19. September bleibt der Freibadparkplatz weiterhin bis 19 Uhr gesperrt. Außerdem ist der Rathausplatz ab Samstag 13 Uhr – nach dem Wochenmarkt – gesperrt.

Zum Ausgleich des durch den Eulenmarkt reduzierten Parkraumes stehen Ersatzparkplätze am Ziegenweg zur Verfügung. Außerdem können auch die Parkplätze im Parkhaus in der Torfstraße genutzt werden.

Die Stadt Quickborn bittet insbesondere die Anlieger bzw. Anwohner der betroffenen Straßenzüge für diese Maßnahme um Verständnis und wünscht allen Besucherinnen und Besuchern der Veranstaltungen viel Vergnügen.

 

Regelungen für den Zugang zum Veranstaltungsgelände von Floh- und Eulenmarkt

Am Samstag, den 18. September in der Zeit von 11 bis 17 Uhr findet der Flohmarkt anlässlich des diesjährigen Eulenfestes in der Straße Am Freibad von der Einmündung Schulstraße bis zur Bahnhofstraße und auf dem Freibadparkplatz statt.

Der Einlass zum Veranstaltungsgelände erfolgt nur auf der Seite Am Freibad/Ecke Bahnhofstraße. Die Anzahl der Besuchenden, die zeitgleich die Veranstaltung besuchen dürfen, ist auf 475 Personen begrenzt. Ordner werden den Zugang regeln.

Am Sonntag, den 19. September ebenfalls von 11 bis 17 Uhr, wird der Eulenmarkt, auf dem Quickborner Vereine, Verbände und Institutionen ihre Arbeit präsentieren und Verzehr- und Aktionsstände anbieten, stattfinden. Zum Veranstaltungsgelände gehören der Rathausplatz, der Freibadparkplatz und das Freibadgelände.

Der Zugang ist nur über die Zufahrt des Rathausplatzes möglich. Auch dort werden Ordner den Zugang regeln. Das Veranstaltungsgelände muss über das hintere Feuerwehrtor des Freibades zur Torfstraße hin verlassen werden. Hier ist die Anzahl der zulässigen Besucher auf 1.150 Personen zeitgleich beschränkt.

An beiden Tagen gilt keine 3-G-Regel und auch keine Maskenpflicht. Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind natürlich zu beachten.

 

Auskünfte
Zur Beantwortung von Fragen steht Nicole Münster vom Fachbereich Bildung, Jugend und Kultur unter der Telefonnummer 611-144 gern zur Verfügung.

https://www.quickborn1.info/2021/09/10/gleichstellungsbeauftragte-vielf%C3%A4ltiges-beratungsangebot-f%C3%BCr-frauen/

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