Kunstverein lädt zur Fahrt zur Nord-Art ein

13.7.2021 | Der Kunstverein Quickborn lädt zum 6. Mal die kunstinteressierten Quickborner Bürger*innen zu einer gemeinsamen Fahrt zur NordArt am Sonntag, den 29. August 2021 ein.


Am 29. August 2021 um 10.00 Uhr startet der Bus vom Treffpunkt Kunstverein Quickborn, Kieler Straße 149, nach Büdelsdorf. Schon auf der Fahrt gibt es Informationen zur NordArt, zum Ausstellungsgelände und den ausstellenden Künstlern und Künstlerinnen. Höhepunkt werden 2-3 parallel laufende, eigens für unsere Gruppe organisierte Führungen durch die NordArt sein.

 

Die NordArt präsentiert Bilder und Skulpturen, Fotografien und Installationen von 200 ausgewählten Künstlern und Künstlerinnen aus aller Welt. Sie ist eine der größten jährlichen Ausstellungen zeitgenössischer Kunst in Europa. Chefkurator Wolfgang Gramm konzipiert dieses Gesamtkunstwerk jährlich neu.  Mit der historischen Eisengießerei Carlshütte und dem historischen Skulpturenpark verfügt er über eine einzigartige Spielstätte der Kunst. Zwischen Juni und Oktober werden Bilder und Skulpturen, Fotografien und Installationen von mehr als 200 ausgewählten Künstlerinnen und Künstlern aus aller Welt zu einem Gesamtkunstwerk. Jedes Werk steht für sich und zugleich im Dialog mit den anderen.

 

„Da wir auch aktive Künstler*innen in unseren Reihen des Kunstvereins haben, gibt es wunderbare Möglichkeiten des Austausches und der fachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema und den Exponaten der Ausstellung. Diese Gelegenheit macht die Tagestour zur NordArt für jeden Kunstliebhaber noch interessanter und intensiver“, wie Edwin Zaft vom Kunstverein Quickborn aus der Erfahrung der letzten gemeinsamen Besuche weiß.


Rückfahrt wird gegen 17.00 Uhr sein. Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt 45,00 € und beinhaltet den Einritt, die Busfahrt sowie die Führung. Anmeldeschluss ist der 30.7.2021. Anmeldungen nimmt Ute Höller entgegen: Tel.  04193 -4670 oder per Mail utehoeller@gmx.de.


Zu beachten sind die Corona Hygienevorschriften. Die Teilnehmer müssen entweder einen negativen 24Std Schnelltest vorweisen, bereits 2x geimpft (Nachweis über Impfpass oder CovidPass) oder genesen sein (Nachweis über ärztliches Attest).

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