Stadt: Pflanzenabfälle verbrennen verboten

8.7.2021 | Seit dem 12. Mai 2021 verbietet die Pflanzenabfallverordnung des Landes das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, wie zum Beispiel Pflanzenresten, Strauchwerk und Abfallholz. Darauf macht die Stadtverwaltung in einer Presseinformation aufmerksam.

Grundlage für den Erlass der neuen Pflanzenabfallverordnung ist das im Jahr 2012 erlassene Kreislaufwirtschaftsgesetz. Demnach ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle nicht mehr zeitgemäß und pflanzliche Abfälle sind vorrangig zu verwerten. Pflanzliche Abfälle stellen einen bedeutenden Rohstoff auf dem Weg zur Klimaneutralität dar, denn dieser kann beispielsweise für eine klimaneutrale Wärmeversorgung, als Grundstoff für die treibhausfreie Industrie oder als umweltfreundlicher Dünger verwertet werden.

Ausnahmsweise kann das Verbrennen im Außenbereich (z.B. auf landwirtschaftlichen Flächen) zulässig sein, wenn es keine zumutbare Alternative gibt und es fünf Werktage vor Entzündung bei der unteren Abfallentsorgungsbehörde (Kreis Pinneberg) angezeigt wird. Diese Ausnahme dürfte für Gartenabfall weitgehend nicht greifen, weil es zumutbare Alternativen gibt.

Im gewerblichen Bereich der Baumschulen, des Gartenbaus und der Landschaftspflege dürfen pflanzliche Abfälle auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden. Durch das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle darf das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfälle im gewerblichen Bereich ist nicht anzeigepflichtig.

Brauchtumsfeuer (also beispielsweise Osterfeuer) und private Lagerfeuer sind weiterhin erlaubt. Hierbei sind natürlich der Brandschutz und Nachbarbelange zu berücksichtigen. Die einfache Umbenennung eines bisherigen Abfallfeuers in ein Lagerfeuer ist nicht zulässig. Falls tatsächlich pflanzliche Abfälle verbrannt werden und dies nicht rechtzeitig vorher der unteren Abfallentsorgungsbehörde (Kreis Pinneberg) angezeigt wurde, sind empfindliche Strafen (bis 100.000 €) möglich.

Die Rechtsgrundlage findet sich in der Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfallverordnung).

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Kommentare: 1
  • #1

    Dröse (Donnerstag, 08 Juli 2021 14:38)

    Das ist doch wieder nur abzocke des kleinen Mannes.
    Dann muß auchkostenlose annahme gewären und nicht pro Sack 5euro nehmen��

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