Kreis lockert ab Montag einige Corona-Maßnahmen - Himmelmoor wieder zugänglich

7.2.2021 | „Ich bin sehr froh, dass wir es in den letzten zehn Tagen geschafft haben, von dem hohen Inzidenzwert von über 200 herunter zu kommen. Es zeigt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger zu einem sehr großen Teil solidarisch verhalten und sich an die Regeln gehalten haben. Wir müssen die verschärften Regeln im Kreis daher nicht verlängern. Nur die verschärften Regeln für die Alten- und Pflegeeinrichtungen werden wir aufrechterhalten, weil das Infektionsgeschehen dort noch sehr hoch ist. Auch die ausgewiesenen Gebiete mit Maskenpflicht bleiben bis zum 14. Februar erhalten,“ erklärt Landrätin Elfi Heesch.

Die besonders einschränkenden Maßnahmen in den Naherholungsgebieten im Kreis Pinneberg werden nach dem Wochenende aufgehoben. Diese waren vor zwei Wochen erlassen worden, weil dort mit besonders vielen Kontakten gerechnet worden war, die nicht nachzuverfolgen gewesen wären. Da nicht eindeutig geklärt werden konnte, welche Ursprünge die Infektionen im Kreis Pinneberg haben, war es notwendig, über solche Einschränkungen eine mögliche weitere Verbreitung des Virus in der Bevölkerung zu reduzieren. Auch jetzt besteht keine Klarheit über die Infektionswege. Selbstverständlich müssen dort und zum Beispiel auch auf den Rodelbergen auch weiterhin die Abstände eingehalten werden. Sollte dieses nicht der Fall sein, muss damit gerechnet werden, dass Ordnungskräfte dieses vor Ort durchsetzen werden.

Weiterhin liegt der Anteil der Infektionen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen bei um die 30 Prozent der Gesamtinfektionen. 70 Prozent sind weiterhin diffus und auf das gesamte Kreisgebiet im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen passend verteilt. Besondere Schwerpunkte eines Infektionsgeschehens sind derzeit nicht erkennbar.

Die zusätzlichen Einschränkungen sollen aber trotzdem ab Montag entfallen. Das Einkaufen ist nicht mehr auf nur eine Person pro Haushalt beschränkt. Für den Bereich der Gastronomie entfällt die Regelung der terminierten Abholung von Speisen und Getränken. Für Bestattungen und Trauerfeiern gelten wieder die maximalen Teilnehmerzahlen nach 13 Abs. 2 der Corona-BekämpfungsVO von 25 Personen.

In den letzten zwei Wochen haben sich weniger Menschen im Kreis Pinneberg mit dem Corona-Virus infiziert als in den Wochen zuvor. Am 29. Januar waren es noch 542 Neuinfektionen in sieben Tagen, diesen Freitag noch 365 innerhalb einer Woche. Der maßgebliche Inzidenzwert sinkt damit am Freitag nach Angaben des RKI auf 117,7. Hier zeichnet sich ein Abwärtstrend ab. Innerhalb der letzten Woche sind 48 Menschen an oder mit einer Covid19-Infektion verstorben, in der Woche davor waren es 25. Die deutliche Mehrheit der Verstorbenen waren Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Aktuell befinden sich 121 Menschen zur Behandlung in einem Krankenhaus. Kein Grund zur Entspannung.

„Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die AHA-Regelung zu halten. Denn die letzten Monate und Wochen haben gezeigt, dass sich Inzidenzwerte wieder schnell in eine andere Richtung entwickeln können. Lassen Sie uns das bisher Erreichte bitte nicht aufs Spiel setzen. Bleiben Sie dran!“ motiviert Landrätin Heesch.

Sollte sich in den nächsten Tagen zeigen, dass die Infektionszahlen wieder steigen, sind erneute Einschränkungen möglich. Die Fachleute des Kreises und des Landes beobachten die Entwicklungen sehr aufmerksam, um bei Bedarf zügig zu reagieren und gegebenenfalls wieder kurzfristig Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus zu erlassen.

Inzwischen wurden drei Fälle der britischen Mutationsvariante des Corona-Virus B.1.1.7-501Y.N1 im Kreis Pinneberg bei positiv auf Covid19-getesteten Personen nachgewiesen. Sechs Verdachtsfälle wurden zur weiteren Sequenzierung an ein Spezial-Labor gegeben.

Auch - und gerade wegen der bereits bekannten Fälle von Virusmutation im Kreis Pinneberg - ist es weiterhin wichtig, die Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten. Positiv getestete Personen und enge Kontaktpersonen (Kategorie I nach den Vorgaben des RKI) sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis über das Testergebnis oder den Kontakt in häusliche Quarantäne zu begeben. Dafür spielt es keine Rolle, ob dieses Ergebnis durch einen PCR-Test oder eine Antigen-Schnelltest festgestellt wurde.



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