Krämer gegen Köppl - nächste Runde!

16.10.2020 | Im Streit um die Straßenausbaubeiträge und das Verhalten des Bürgermeisters in der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses hat es offensichtlich einen Mail-Austausch zwischen der FDP-Fraktionsvorsitzenden Annabell Krämer und Bürgermeister Thomas Köppl gegeben, auf der der Bürgermeister jetzt mit einer öffentlichen Antwort eingegangen ist. Wir veröffentlichen alle Mails im Wortlaut.

(Für Hardcore-Politik-Fans ...)

 

16.10.2020 - 14 Uhr

Vorwürfe im Zusammenhang mit Kompensationsleistungen des Landes für Straßenausbaubeiträge

 

Sehr geehrte Frau Krämer,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Nach Ihrer Schilderung haben wir wohl an unterschiedlichen Sitzungen teilgenommen. In meiner Sitzung ging es um Straßenausbaubeiträge und die Aussage von Ihnen, dass das Land den Ausfall vollständig kompensiert (unter Berücksichtigung der ersparten Verwaltungsaufwände) und die Stadt Quickborn deshalb zumindest moralisch verpflichtet sei, jetzt auf die Erhebung zu verzichten. Sie haben ausdrücklich und mehrfach eine Verknüpfung mit der Haushaltsdiskussion abgelehnt.


Schön ist, dass Sie endlich die Quelle angeben, aus der Sie Ihre Vermutung einer Täuschung ableiten. Leider steht in dem Rundschreiben das Gegenteil von Ihrer Kernaussage zum Thema Straßenausbaubeiträge.
Ich zitiere:
Im Bereich der Straßenausbaubeiträge haben die Kommunen nicht das Ziel des Koalitionsvertrags mitgetragen, dass zugesichert wird, dass mit den Regelungen im Finanzausgleich die Kommunen in die Lage versetzt sind, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Angesichts des Gesamtkompromisses haben wir zugestanden, vorerst keine weiteren finanziellen Forderungen vor den Hintergrund der Gesamtverständigung zu erheben.


Auch die Überschrift der Mail legt nicht zwingend einen Bezug zu Ausbaubeiträgen nahe:
Ich zitiere:
WG: Bürgermeisterbrief des Städteverbandes Schleswig-Holstein - Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und Steuerschätzung.


Eine inhaltliche Verbindung Ihrer Aussagen mit diesem Rundschreiben war damit nicht herstellbar. Auf Grund Ihrer Aussagen musste ich davon ausgehen, dass es eine neue Einigung gegeben hätte. Ansonsten hätte ich Ihren Äußerungen natürlich sofort widersprochen, was uns viel Ärger erspart hätte. Wie wir leider feststellen mussten, bleibt von dem umfangreich von Ihnen geschilderten Finanzpaket für Quickborn zum Thema Ausbaubeiträge - und nur darum ging es in der Sitzung - nur sehr wenig übrig. 
 
Ich verteile im Rathaus nicht die Post und nicht die E-mails. Diese werden zentral bearbeitet und unmittelbare an alle Beteiligten versendet. Dies ist natürlich auch mit diesem Rundschreiben so geschehen. Frau Dornis hatte das Rundschreiben also parallel mit mir. Da Frau Dornis auch keinen inhaltlichen Bezug zu Ihren Äußerungen und dem Rundschreiben herstellen konnte, liege ich intellektuell vermutlich nicht ganz falsch. Ich füge die mir zugegangene Mail gerne bei.
 
Sie haben meine Frage zur Einschaltung der Kommunalaufsicht nicht beantwortet. Ich bitte Sie, soweit noch nicht geschehen, die Kommunalaufsicht als meine Disziplinarbehörde einzuschalten, sofern Sie Ihre Vorwürfe aufrecht erhalten.
 
Über Ihre Motivation und Strategie dem Ausschuss und mir gegenüber mögen sich die Empfänger dieser Mail ein eigenes Bild machen.
 
Die Aussagen die Sie mir zuschreiben sind so nicht korrekt, dies nur der Vollständigkeit halber.
 
Ich habe keineswegs die die Unwahrheit zugegeben. Meine Äußerung bezieht sich auf die Städteverbandsnachrichten,  die sich sehr kritisch mit dem Verhalten des Gesetzgebers auseinandersetzten und weiteren Berechnungen und Auskünften des Städteverbandes.
Zitat:
Wenn der Gesetzgeber keine Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein möchte, kann er dies durch legislatorischen Akt herbeiführen und entsprechende Kompensationsleistungen zweckgebunden im Rahmen einer Konnexitätsleistung zur Verfügung stellen. Verzichtet der Gesetzgeber hierauf, verbleibt es bei der individuellen Entscheidung einer jeden Stadt oder Gemeinde im Rahmen ihres Satzungsermessens und vor dem Hintergrund der Finanzausstattung zu entscheiden, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden.“
 
Ich erlaube mir, Ihren Presseverteiler etwas zu erweitern. Sie haben lediglich Frau Ellersiek ((Quickborner Tageblatt; die Red.)) aufgenommen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Köppl
Bürgermeister
 
15.10.2020 - 16.00 Uhr;

Aw: Vorwürfe im Zusammenhang mit Kompensationsleistungen des Landes für Straßenausbaubeiträge
 
Sehr geehrter Herr Köppl,
 
eine Unwahrheit wird nicht zur Wahrheit, nur weil Sie von Ihnen mantraartig wiederholt wird. Nichtsdestotrotz freue mich, dass Sie mittlerweile einsehen, dass die Unwahrheit bezüglich der zeitlichen Kenntnisnahme der relevanten Informationen von Ihnen nicht länger aufrechterhalten wird ("Ich selbst habe mittlerweile den gesamten Schriftwechsel des Städteverbandes zu diesem Thema auswerten können").
 
Ich nehme wie folgt Stellung:
 
zu 1.:" im Rahmen der Finanzausschusssitzung (FA) am 22. September und der Hauptausschusssitzung (HA) am 28. September haben Sie im Zusammenhang mit der Beratung zum weiteren Umgang mit Straßenausbaubeiträgen schwerwiegende Vorwürfe gegen mich erhoben, die anschließend auch medienwirksam wiederholt wurden."
 
Das ist richtig, die Vorwürfe werden von mir auch vollends aufrechterhalten.
 
zu 2. : "Die Kernaussage dieser Vorwürfe war die Behauptung, dass ich bereits zur Sitzung des FA über Detailwissen zur Zuweisung von Mitteln im Rahmen des Finanzausgleiches verfügte und diese Kenntnisse absichtlich nicht vermittelt hätte"
 
In der Finanzausschussitzung am 22.10. haben Sie folgende Aussagen getätigt:
Sie hätten
a) keine Kenntnis über eine grundlegende Einigung zwischen Land und Kommunen zum Kommunalen Finanzausgleich und zur Bewältigung der Steuermindereinnahmen ("Stabilitätspakt") vom 16.09. Hier habe ich Ihnen unterstellt, dass Sie die Unwahrheit sagen und dabei bleibe ich.
 
b) Der geeinte "Stabilitätspakt für unsere Kommunen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020" sei Ihnen nicht bekannt.
Sofern Sie  unter "Detailwissen" die konkreten Auswirkungen für die Stadt Quickborn meinen, war hiervorn in der Finanzausschussitzung nicht die Rede. Diese waren mir zu diesem Zeitpunkt auch nicht bekannt, worauf ich in der Sitzung auch mehrfach hingewiesen habe.
Unterstellt habe ich Ihnen, dass Sie die Unwahrheit sagen, wenn Sie behaupten, dass Sie nicht wüssten, dass es
1. Erhöhungen bei den Gesamtinfrastrukturmitteln in Höhe von 9 Mio. EUR gäbe und
2. dass zu dem für die Stadt Quickborn besseren bisherigen Verteilungsschlüssel (Berücksichtigung Umsatzssteueranteil) zurückgekehrt wird.
 
Sie haben in Abrede gestellt, dass Ihnen Informationen seitens der kommunalen Spitzenverbände über
a) eine überhaupt stattgefundene Einigung
b) geschweige des Inhalts einer solchen
zugegangen seien.
Dieses war nachweislich die Unwahrheit. Bereits am Nachmittag des 16.09. wurden Ihnen sämtliche Informationen zugestellt, die ich in der Finanzausschussitzung vorgetragen habe. Sowohl der Gemeindetag als auch der Städteverband haben Sie ausführlich per Email am 16.09. informiert.
 
Nichtsdestotrotz haben Sie nach dem 16.09. noch die schriftliche Stellungnahme der Stadt Quickborn als Vorlage in ALLRIS eingestellt, obwohl diese bekanntermaßen auf veralteten und somit mittlerweile falschen Zahlen, nämlich dem Stand vor der Einigung mit dem Land, beruhte.
 
Besonders verwerflich finde ich, dass Sie diese für die Haushaltsaufstellung maßgeblichen Informationen anscheinend somit nicht unverzüglich der Kämmerei zur Verfügung gestellt haben. Auf Ihre Nachfrage verneinte Frau Dornis ebenfalls die grundlegende Kenntnis über eine Einigung vom 16.09. zwischen Land und Kommunen.


Dieses befremdet mich, da darin auch die Kompensation der Steuermindereinnahmen der Kommunen geregelt wurde, die für die Haushaltsaufstellung mehr als erheblich ist:
"Das Land übernimmt die Hälfte der von den Kommunen an das Land eigentlich zurückzuleistenden überzahlten Schlüsselzuweisungen für 2020 im Gesamtumfang von 184 Mio. € (Landesanteil also 92 Mio. €) und streckt die Rückzahlungspflicht der Kommunen auf zehn Jahre (2022 bis 2031).
· Ein Teil der dafür vom Land zur Verfügung gestellten Mittel wird in das Jahr 2021 vorgezogen, um die Finanzausgleichsmasse zu stützen. Ansonsten würde die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2021 nach den Daten der neu-esten Steuerschätzung noch unter derjenigen des Jahres 2019 liegen.
· Das Land kompensiert die Mindereinnahmen der Kommunen bei der Einaukommensteuer (Vergleichsmaßstab: Steuerschätzung vom November 2019) im Jahr 2021 (Mindereinnahmen: 140 Mio. €) zu rund 50 % und im Jahr 2022 (Mindereinnahmen: 149 Mio. Euro) zu rund 25 % (Gesamtvolumen: ca. 110 Mio. €).
· Das Land bleibt bei der bereits angekündigten (info-intern Nr. 202/20) Kompensation der für 2020 prognostizierten Gewerbesteuerausfälle gemeinsam mit dem Bund im Gesamtumfang von 330 Mio. € (Landesanteil 165 Mio. €). Dieses Ausgleichsvolumen bleibt erhalten, auch wenn nach der aktuellen September-Steuerschätzung die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer bei 277 Mio. € liegen. Damit können auch eventuelle Verzerrungen durch den naturgemäß nicht 100%ig treffsicheren Verteilungsmodus aufgefangen werden".
 
zu 3.: "Nach umfangreichen Berechnungen und Rückfragen ist festzustellen, dass Ihre Aussage, das Land kompensiere den Ausfall von Straßenausbaubeiträgen komplett und dies hätten die kommunalen Landesverbände schon vor dem 22. Sept. bestätigt, falsch ist. Ihre Darstellungen zu Zahlungen für den Straßenausbau in Höhe von rd. 340.000 € sind ebenso unzutreffend. Der jetzt vorgelegten Beratungsvorlage können Sie u.a. entnehmen, dass das Land hier vermutlich rd. 70.000 € (als Teil der 340.000 €) beisteuern wird. Diese rd. 70.000 € sind nicht zweckgebunden für die Kompensation  von Straßenausbaubeiträgen zu verwenden, wie Sie richtigerweise bemerkten.
Die Fakten widersprechen ganz eindeutig den Kernaussagen Ihrer Wortbeiträge in o.g. Sitzungen, zu deren Bestätigung Sie mich nötigen wollten."

Leider sagen Sie auch hier die Unwahrheit.

1. Ich habe in der Sitzung immer gesagt, dass die Mittel grundsätzlich  nicht zweckgebunden sind sondern, dass das Land die Mittel zur Stärkung der Infrastruktur sowie für den Straßenausbau der Kommunen zur Verfügung stellt. Begründet habe ich dieses sogar auch, da auch Gemeinden Infrastrukturmittel zustehen sollen, die keinen Straßen, sondern andere Infrastruktur sanieren wollen

2. Die Behauptung einer Aussage meinerseits "das Land kompensiere den Ausfall von Straßenausbaubeiträgen komplett und dies hätten die kommunalen Landesverbände schon vor dem 22. Sept. bestätigt," habe ich nie getätigt. Im Gegenteil, ich habe die Vermutung geäußert, dass durch die Erhöhung der Mittel eine annähernde Kompensation in Quickborn erreicht würde. Auch Sie werden sich noch daran erinnern, dass ich insbesondere die entfallenden Kosten für Rechtsstreitigkeiten und Verwaltungsaufwand erwähnte. Vor diesem Hintergrund sprach ich von einer annähernden Kompensation.

Ich habe zudem lediglich gesagt, dass die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen des Gesamtpaketes keine weiteren Forderungen mehr stellen würden.

Ich überlege mir sehr gut, welche Äußerungen ich tätige.

Ich glaube nicht, dass ich mich Ihnen näher als 1,5 Meter genähert habe, da ich lediglich die Vereinbarung auf Ihren Tisch legen wollte, in der Hoffnung, Ihre Erinnerung an diese auffrischen zu können. Sollten Sie sich bedrängt gefühlt haben, tut mir dieses leid und ich bitte um Entschuldigung.

Ich verbleibe in der Hoffnung, dass wir in der Zukunft damit rechnen können, dass Sie uns die Kenntnis von von entscheidungsrelevanten Informationen zeitnah mitteilen.

Ich erkenne durchaus an, dass Sie mittlerweile zugestehen, dass Sie die Schreiben der Verbände früher hatten. Es wäre jedoch anständig gewesen, wenn Sie dieser Email nicht weitere Unwahrheiten hinzugefügt hätten.

 Mit freundlichem Gruß

Annabell Krämer

 

 

12.10. 2020 - 17 Uhr
Betreff:  Vorwürfe im Zusammenhang mit Kompensationsleistungen des Landes für Straßenausbaubeiträge


Sehr geehrte Frau Krämer,
 
im Rahmen der Finanzausschusssitzung (FA) am 22. September und der Hauptausschusssitzung (HA) am 28. September haben Sie im Zusammenhang mit der Beratung zum weiteren Umgang mit Straßenausbaubeiträgen schwerwiegende Vorwürfe gegen mich erhoben, die anschließend auch medienwirksam wiederholt wurden.
Die Kernaussage dieser Vorwürfe war die Behauptung, dass ich bereits zur Sitzung des FA über Detailwissen zur Zuweisung von Mitteln im Rahmen des Finanzausgleiches verfügte und diese Kenntnisse absichtlich nicht vermittelt hätte. Als Schlussfolgerung vertraten Sie die Auffassung, dass ich die Vertagung der entsprechenden Beratung absichtlich bewirkt hätte.
Im HA haben Sie außerdem mehrfach angekündigt, die Kommunalaufsicht einzuschalten und auch ansonsten in der Sache nachhalten zu wollen.
 
Ich selbst habe mittlerweile den gesamten Schriftwechsel des Städteverbandes zu diesem Thema auswerten können.


Am vergangenen Wochenende wurde die Ergänzungsvorlage Q/037-01 zugestellt (s. Anlage), der nunmehr der inzwischen vorliegende Erkenntnisstand der Verwaltung zu entnehmen ist.
 
Nach umfangreichen Berechnungen und Rückfragen ist festzustellen, dass Ihre Aussage, das Land kompensiere den Ausfall von Straßenausbaubeiträgen komplett und dies hätten die kommunalen Landesverbände schon vor dem 22. Sept. bestätigt, falsch ist. Ihre Darstellungen zu Zahlungen für den Straßenausbau in Höhe von rd. 340.000 € sind ebenso unzutreffend. Der jetzt vorgelegten Beratungsvorlage können Sie u.a. entnehmen, dass das Land hier vermutlich rd. 70.000 € (als Teil der 340.000 €) beisteuern wird. Diese rd. 70.000 € sind nicht zweckgebunden für die Kompensation  von Straßenausbaubeiträgen zu verwenden, wie Sie richtigerweise bemerkten.
 
Die Fakten widersprechen ganz eindeutig den Kernaussagen Ihrer Wortbeiträge in o.g. Sitzungen, zu deren Bestätigung Sie mich nötigen wollten.
 
Die Fortsetzung der Beratung in der kommenden Sitzung des FA am 20. Okt. bietet Gelegenheit, die Diskussion jetzt auf eine reflektierte Grundlage zu stellen. Ich erwarte, dass Sie im Rahmen dieser Beratung Ihre Aussagen korrigieren und die daraus abgeleiteten Vorwürfe förmlich zurücknehmen. Ich erwarte weiterhin Ihre Stellungnahme, ob Sie die Kommunalaufsicht wie angekündigt eingeschaltet haben oder falls nicht, warum dies nicht erfolgte.
 
In der Sitzung des FA am 22. Sept. haben Sie mich während meines Redebeitrages unter Missachtung jeglicher Abstandsgebote körperlich bedrängt, um mir ergänzende Informationen zu zeigen. Weder ich noch Sie trugen (nach meiner Erinnerung)  dabei einen Mund-/Nasenschutz. Ich bitte darum, ein derart übergriffiges Verhalten mir gegenüber künftig zu unterlassen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Köppl
Bürgermeister
 

Zum 1. November 1993 haben die Eltern von Eike Kuhrcke das Pflegeheim in Breitenberg übernommen, sie hatten es aus einer Insolvenz heraus gekauft. „Schon am ersten Tag musste ich wegen fehlender Mitarbeiter mit helfen“, sagt Eike Kuhrcke, der damals ein Gymnasium in Itzehoe besuchte. Dienste nach der Schule und am Wochenende waren für ihn Alltag. Nach dem Abitur studierte er Wirtschaftsinformatik und wurde fast parallel, mit 19 Jahren, zum Geschäftsführer bestellt. 2003 übernahm er das Pflegeheim „Haus im Bramautal“ in Wrist. Zusammen bieten die Pflegebetriebe 66 Plätze, 35 davon in Breitenberg. Bei Übernahme gab es dort sogar 50 Plätze, da damals noch Doppelzimmer vorherrschten. In den Jahren wurde das Haus immer weiter modernisiert, es wurde aus- und angebaut.

– Quelle: https://www.shz.de/21464597 ©2020

Zum 1. November 1993 haben die Eltern von Eike Kuhrcke das Pflegeheim in Breitenberg übernommen, sie hatten es aus einer Insolvenz heraus gekauft. „Schon am ersten Tag musste ich wegen fehlender Mitarbeiter mit helfen“, sagt Eike Kuhrcke, der damals ein Gymnasium in Itzehoe besuchte. Dienste nach der Schule und am Wochenende waren für ihn Alltag. Nach dem Abitur studierte er Wirtschaftsinformatik und wurde fast parallel, mit 19 Jahren, zum Geschäftsführer bestellt. 2003 übernahm er das Pflegeheim „Haus im Bramautal“ in Wrist. Zusammen bieten die Pflegebetriebe 66 Plätze, 35 davon in Breitenberg. Bei Übernahme gab es dort sogar 50 Plätze, da damals noch Doppelzimmer vorherrschten. In den Jahren wurde das Haus immer weiter modernisiert, es wurde aus- und angebaut.

– Quelle: https://www.shz.de/21464597 ©202

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