Bürger erhalten Förderung für Klimaschutzmaßnahmen

Wer sich eine Ladestation für e-Mobile einrichten will, kann jetzt mit Förderung des Landes rechnen (Foto: Pixabay)
Wer sich eine Ladestation für e-Mobile einrichten will, kann jetzt mit Förderung des Landes rechnen (Foto: Pixabay)

19.6.2020 | Bürger bekommen jetzt die Möglichkeit, Fördermittel für eigene Maßnahmen zum Klimaschutz zu erhalten. Darauf hat die Stadt Quickborn in einer Pressemeldung hingewiesen.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) des Landes Schleswig-Holstein hat am 8. Juni 2020 (Amtsblatt S. 951) die Richtlinie für die Vergabe von Zuwendungen aus dem Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ veröffentlicht. In einer Presseerklärung vom 16. Juni 2020 hat das MELUND weiterhin mitgeteilt, dass das Klimaschutzförderprogramm um weitere 2 Millionen Euro auf 3,6 Millionen Euro aufgestockt wird.

Ziel des Förderprogramms ist es, die Bürgerinnen und Bürger in ihren eigenen Klimschutzbemühungen zu unterstützen. Sie sollen möglichst unkompliziert einen Zuschuss vom Land erhalten können, wenn sie selbst eine Investition in den Klimaschutz tätigen. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Fördergegenstand ausgeübt wird.

Förderfähig im Sinne der Richtlinie sind der Erwerb von Lastenfahrrädern, Stromspeichern, Photovoltaik-Balkonanlagen, Solarthermieanlagen und Regenwasserzisternen, die Errichtung eines Ladepunktes für Elektrofahrzeuge (Wallbox), eines Fernwärmeanschlusses sowie eines Gründaches und die Installation einer nichtfossilen Heizungsanlage. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung von maximal 75 % gewährt, wobei sich die Höhe je nach Fördergegenstand unterscheidet. Die Anträge sind ausschließlich online beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) zu stellen. Ob der Antrag bewilligt wird, entscheidet das LLUR nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Online-Anträge sowie weitere Informationen zur Richtlinie sind unter www.schleswig-holstein.de/klimaschutz zu finden.

Quelle: Informationsschreiben  Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag vom 18.06.2020


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