Bürgermeister gibt Überblick über den Umgang mit Corona-Virus

20.3.2020 PI | In einem ausführlichen Schreiben an die Ratsmitglieder, die bürgerlichen Ausschuss-Mitglieder, die städtischen MitarbeiterInnen und die Presse hat Bürgermeister Thomas Köppl einen Überblick über die Maßnahmen der Verwaltung in der Corona-Krise gegeben. Das Schreiben enthält auch Hinweise für die BürgerInnen, z.B. zum Thema Beiträge für Kitas.


Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Montag sind nun auch die Rathäuser im Land geschlossen, seit Mittwoch gelten
weitreichende Regelungen zur Reduzierung des öffentlichen Lebens in ganz Deutschland.


Im privaten wie im beruflichen Bereich sind alle Menschen aufgerufen, die Maßgaben zur Minimierung bzw. gänzlichen Vermeidung von sozialen Kontakten strikt einzuhalten. Auch auf unserer kommunalen Ebene sind dafür vielfältige Maßnahmen umzusetzen. Mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfolge ich die zeitnahe Realisierung aller erforderlichen Schritte. In Ergänzung zu der vorliegenden Landesverordnung sowie der Allgemeinverfügung des
Kreises Pinneberg, die Sie im Detail auf unserer Homepage nachlesen können, möchte ich Ihnen mit diesem Schreiben einen komprimierten Überblick zum Sachstand in Quickbor geben.


Rathaus / Verwaltung / Politik - allgemein
• Das Rathaus ist geschlossen.
• Der Sitzungsdienst von Ratsversammlung, Gemeindevertretungen und Fachausschüssen in der Stadt Quickborn und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft ist auf das absolut notwendige Minimum begrenzt. Aktuell gibt es auch keine Sonderregelungenals Abweichung von der Gemeindeordnung.
• Bürgerkontakte gibt es nur noch in Notfällen, d.h. z.B. bei Mittel- oder Wohnungslosigkeit einschl. Neuzuweisungen von Flüchtlingen.
• Bereits zugesagte Eheschließungen werden mit max. 6 Hochzeitsgästen durchgeführt. Neue Hochzeitstermine werden bis zunächst Ende 05/2020 nicht angenommen.
• Im Bau- und Sozialleistungs- sowie im Unterbringungsbereich erfolgt weitestgehend der „normale Dienstbetrieb“, da in diesen Bereichen die Bearbeitung schriftlich erfolgen kann.
• Schecks und Personalausweise, die dringend benötigt werden, werden per Einschreiben mit Rückschein versandt.
• Alle wichtigen behördlichen Anordnungen und Hinweise werden zeitnah auf der
Homepage der Stadt Quickborn dargestellt.
• Derzeit sind bereits 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Möglichkeit zum Home-Office ausgestattet (20 hatten dies schon länger; 50 wurden kurzfristig ergänzt).


Die Chancen der Digitalisierung machen sich in dieser Situation besonders positiv
bemerkbar. Wo dienstlich möglich und wo wegen Kinderbetreuung erforderlich,
werden Mitarbeitende schon jetzt ins Home-Office geschickt. Für Mitarbeitende, die
die Kinderbetreuung nicht sicherstellen können und für die Home-Office nicht oder
nur begrenzt in Betracht kommt, werden individuelle Lösungen gefunden. Aufgrund von Betriebsschließungen haben wir aktuell 21 Freistellungen im Bereich der Schulen (Schulmensa, OGTS etc.) und 11 Freistellungen in der Kita Zauberbaum.

 

Urlaubsrückkehrer aus Risikobereichen und Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen kommen nicht ins Rathaus. Genehmigungen für Urlaub oder Mehrstundenausgleich werden großzügig gehandhabt. Diverse interne Maßnahmen zur Reduzierung von Sozialkontakten sind angeordnet. Hierzu gehört auch, dass die Anzahl interner Besprechungenund Gruppenmeetings drastisch reduziert wurde.
• Wo es z.B. zur Aufrechterhaltung des Informationsflusses notwendig ist, werden zusätzliche Bereitschaftsdienste angeordnet.
• Weiterhin wurden jetzt Video- bzw. Telefonkonferenzen ermöglicht, wodurch die
Verwaltung insbesondere mit externen Partnern sicher zusammenarbeiten kann. Außerdem steht dieses Instrument auch den Fraktionen zur Verfügung.


Ich beabsichtige eine erste Telefonkonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden der
Quickborner Ratsversammlung und dem Ersten Stadtrat am Dienstag, dem 24.03.,
um 17.00 Uhr. Nähere Informationen hierzu erfolgen noch durch Herrn Grasselt.


Ordnungsamt
• Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit ist seit Beginn dieser Woche mit seinem gesamten Personal nahezu ausschließlich mit der Überwachung und Durchsetzung
der jeweils geltenden Landesverordnungen und Allgemeinverfügungen des Kreises
über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus befasst. Die Abarbeitung des normalen Tagesgeschäftes musste weitgehend zurückgestellt werden.
• Lag der Schwerpunkt der Arbeit am Montag noch auf der Überwachung und Durchsetzung der Beschränkungen von Veranstaltungen, bestimmten Freizeitangeboten und Leistungen der Gastronomie (gemäß Allgemeinverfügung vom 15.03.2020), erweiterte sich das Spektrum am Mittwoch noch einmal erheblich durch die neue Allgemeinverfügung vom Abend des 17.03.2020, die insbesondere weitreichende zusätzlich Beschränkungen für den Einzelhandel enthält.
• Bereits am Dienstag stieg die ohnehin hohe Zahl an telefonischen Auskunfts- und
Beratungsersuchen sprunghaft an. Ursächlich waren offensichtlich Medienberichte
über die am Vortag zwischen der Bundesregierung und den Ländern verabredeten
weiteren Maßnahmen, die offen ließen, wann welche weiteren konkreten Anordnungen wirksam werden. Dies führte zu zahlreichen Nachfragen verunsicherter Gewerbetreibender, die sich in Bezug auf ihre Personaleinsatzplanung und ihren Wareneinkauf Klarheit erhofften.
• Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit haben die Einhaltung der Beschränkungen in der Stadt Quickborn und in den Gemeinden Bönnigstedt, Hasloh und Ellerau umfassend kontrolliert (insbesondere Freizeiteinrichtungen, Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Einzelhandel). Bei der
Durchsetzung des Betretungsverbotes von Spielplätzen wurden sie tatkräftig von
Kollegen des städtischen Bauhofes unterstützt.
• Zwar waren bei den Erstkontrollen nicht in jedem Fall alle Vorgaben der geltenden
Allgemeinverfügung bereits vollständig und optimal umgesetzt; zumeist lag dies aber offenbar an ungewollten Fehlinterpretationen oder in einer nur bedingt gelungenen Improvisation begründet. Die Mehrheit der Gewerbetreibenden oder sonstigen Betroffenen war durchaus gewillt, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. In einigen Fällen musste allerdings auch eine deutlichere Ansprache gemacht werden.
• Weitere Kontrollen werden stattfinden müssen, zumal offenbar nicht alle Branchenverbände und sonstigen Stellen ihre Mitglieder und Kunden immer zutreffend beraten. Dies führt bisweilen dazu, dass sich Geschäftsinhaber doch berechtigt sehen, bestimmte Leistungen und Sortimente anzubieten, auf die sich geltende Verbote tatsächlich aber auch erstrecken. Auch gilt es, die Beachtung von Präventionskonzepten laufend zu überwachen. Es zeichnet sich ab, dass auch Sozialkontrolle stattfindet und Anzeigen aus der Bevölkerung eingehen, die die Nichtbeachtung geltender Vorschriften betreffen.
• Im Übrigen bemüht sich die Ordnungsbehörde auch darum, die weiteren geltenden Anordnungen und Appelle zum Infektionsschutz wirksam werden zu lassen. So soll zum Beispiel die Reduzierung von Kontakten verstärkt öffentlich propagiert und die Einhaltung des Gebots zur Abstandswahrung praktisch umgesetzt werden.
• Zu diesem Zweck erfolgen auch Plakatierungen an zentralen Orten und z.B. Einkaufsmärkten (s. Anlage).
• Nachts wird Security zur Überwachung von Hotspots – Stichwort Corona-Party -
eingesetzt.


Freiwillige Feuerwehr
• Zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit und zum Schutze der Feuerwehrkameraden sind mit der Wehrführung umfassende Regelungen getroffen worden. So sind vorübergehend alle Übungs- und Arbeitsdienste und sonstigen Zusammenkünfte der Angehörigen der Einsatzabteilung und der weiteren Abteilungen (einschließlich Jugendfeuerwehr) abgesagt worden. Ausbildungslehrgänge wurden durch den Kreisfeuerwehrverband
und die Landesfeuerwehrschule sowie durch das Jugendfeuerwehrzentrum
ebenfalls abgesagt.
• Selbstverständlich werden weiterhin Einsätze zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfeleistung gefahren. Dafür gelten vorerst jedoch ebenfalls spezielle Maßgaben zum notwendigen Personaleinsatz bzw. zur Vermeidung unnötiger Kontakte.


Finanzen
• Es werden Vereinfachungen bei der Bescheidung von Stundungsanträgen und der
Reduzierung von Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Geschäftsschließungen
und Auftragseinbußen in Folge von Corona berücksichtigt.
• Im Zuge der laufenden Umstellung auf elektronischen Anordnungsworkflow werden jetzt verstärkt Rechnungen im pdf-Format angefordert, damit eine Bearbeitung ggf. auch vom Home-Office aus möglich ist und Zahlungsverpflichtungen weitestgehen nachgekommen werden kann.
• Um die Überweisungen und die Verbuchung von Zahlungseingängen sicherstellen zu können, wurden auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse mit Homeoffice- Software ausgestattet. Gleiches gilt für Mitarbeitende der Kämmerei, um die anstehenden Arbeiten im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung und der Jahresabschlüsse erledigen zu können.


Schulbetrieb
• In den Schulen ist derzeit der komplette Unterricht untersagt. Trotzdem sind die
Schulsekretärinnen noch im Einsatz, soweit sinnvolle Tätigkeiten durchgeführt werden  können. Dort, wo alles aufgearbeitet wurde, sind die Sekretariate nicht mehr besetzt, aber die Mitarbeiterinnen sind darauf eingestellt, kurzfristig zum Dienst einberufen zu werden, falls dies erforderlich werden würde.
• Auch die Sozialpädagoginnen führen Büroarbeiten aus, oder arbeiten gemeinsam – per E-Mail vernetzt – an grundsätzlichen und konzeptionellen Angelegenheiten.
• Der Schulküchenbetrieb und die offenen Ganztagsangebote ruhen.
• Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1-6 in den
Schulen wird bis zum Ende der Osterferien verlängert.


Kitas
• In den 10 Quickborner Kitas (mit insgesamt 1.166 Plätzen) und den neun Betreuungsgruppen der drei Grundschulen (160 Plätze) werden derzeit knapp unter 20 Kinder betreut (Notfallbetreuung, weil Eltern in Bereichen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturmaßnahmen notwendig sind und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organsieren können). Wir sind den Eltern sehr dankbar, dass sie umsichtig und verantwortungsbewusst mit der schwierigen Situation umgehen.
• Das Betretungsverbot wird konsequent eingehalten. Ausnahmen gibt es nur für die vorgesehene Notfall-Betreuung. Handwerker o.ä. dürfen die Einrichtung nur in besonderen Fällen betreten (z.B. Ausfall der Heizung o.ä.). Auch Eltern, die Kinder
bringen oder holen, betreten die Einrichtung nicht.
• Nachdem die Kitas seit dem 16.03.2020 auf Notfallversorgung nur für Kinder unter
den bekannten Voraussetzungen umgestellt haben (und diese Situation sicherlich
längere Zeit dauern wird), kommen vermehrt Fragen von Eltern bzw. von den Sorgeberechtigten nach der weiteren Zahlung der Teilnahme-/Elternbeiträge auf. Der Kreis Pinneberg hat hierzu mitgeteilt, dass ein vorübergehender Verzicht der Beiträge im Nachgang zu rechtlichen Probleme führen könnte. Daher wird der Kreis unter Einbeziehung des Landes prüfen, wie damit umgegangen werden soll.


Jugendarbeit
• Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (Haus 25, Haus der Jugend) sind
geschlossen. Auch das Spielmobil fährt keine Aktionen mehr. Die Pädagogen sind
lediglich zu Aufklärungszwecken unterwegs, da, wo Kinder oder Jugendliche in Gruppen angetroffen werden.
• Das Programm für die Osterferien ist komplett abgesagt. Für die ebenfalls abgesagte Grundausbildung zur Juleica (Leitung von Jugendgruppen) wird später ein Ersatztermin angeboten.
• Alle Spielflächen sind geschlossen. Aushänge wurden überall vorgenommen.
• Die päd. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind überwiegend mit Aufgaben betraut, die im Alltag sonst zu kurz kommen bzw. arbeiten an den Vorbereitungen für die weiteren Planungen.
• Unaufschiebbare Beratungsgespräche u.ä. führt die Stadtjugendpflegerin im Home-Office telefonisch.


Kultur und Freizeit
• Es finden keine Veranstaltungen statt.
• Auch VHS und Stadtbücherei sind geschlossen.


Stadtentwicklung / Liegenschaften / Tiefbau
• In den laufenden Planungsprojekten mussten Termine für Beteiligungformate und
Besprechungsrunden abgesagt werden. Dies betraf sowohl öffentliche Veranstaltungen als auch interne Besprechungen. Diese werden verschoben (z.B. Straßen-Befragung Radverkehrskonzept) bzw. es wird auf eine Onlinebeteiligung umgestellt (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan), um zeitlichen Verzug zu minimieren.
• Verkehrszählungen müssen verschoben werden, da die derzeitigen Zahlen nicht
repräsentativ sind.
• Unsere Baumaßnahmen laufen zur Zeit weiter.
• Anstelle der Unterhaltsreinigung findet eine Grundreinigung in der Grundschule
Goetheschule statt.
• Die bauausführenden Firmen weisen inzwischen darauf hin, dass die Baumaterialien rar werden und es möglicherweise zu Personalengpässen aufgrund von Krankheiten kommen kann. In der Folge könnten Termine nicht mehr eingehalten werden.
• Unumgängliche Ortstermine werden im kleinsten Kreis unter Beachtung der Sicherheitsregeln durchgeführt, um laufende Maßnahmen weiterführen zu können.
• Der Bauhof wurde in 2 Gruppen mit je 11 Mitarbeitern geteilt. Diese arbeiten jetzt
wechselweise jeweils 2 Tage. Die Regelarbeitszeit geht von 06.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
Es wird an allen 7 Tagen in der Woche gearbeitet. Hierdurch wird eine bestmögliche
Trennung der beiden Gruppen erreicht und die Einsatzbereitschaft des Bauhofes
lässt sich so besser sicherstellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Thomas Köppl
Bürgermeister


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