Stadtverwaltung: Ampelregelung an der Autobahnbrücke muss vorerst bleiben

Der Zustand vor der Ampelregelung
Der Zustand vor der Ampelregelung

31.8.2018 | Nachdem seit Tagen über die A7-Brücke diskutiert wird, hat die Stadtverwaltung heute eine Pressemeldung zur aktuellen Situation herausgegeben, die wir im Wortlaut veröffentlichen.

 

„In der Stadtverwaltung ist bereits mehrfach angefragt worden, ob die bestehende Ampelregelung gegen eine Lösung getauscht werden kann, bei der der Gehweg beampelt wird und der Kraftfahrzeugverkehr ungehindert fließen kann. Die Stadt merkt dazu folgendes an:

 

Nachdem das Dilemma mit der reduzierten Gehwegbreite in der letzten Woche zutage getreten ist, hat die Stadtverwaltung geprüft, welche kurzfristig realisierbaren Maßnahmen eine sichere Abwicklung der Kraftfahrzeug- sowie der Fußgänger- und Radfahrerverkehre gewährleisten können. Angesichts der vor Ort angetroffenen Verhältnisse wurde allerdings schnell deutlich, dass eine Ampelregelung für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr keine taugliche Alternative zu der inzwischen umgesetzten Maßnahme sein kann:

Auf der Brücke ist ein Geländer montiert worden, das als Absturzsicherung für einen unmittelbar angrenzenden Geh- und Radweg nicht über eine ausreichende Höhe verfügt. Daher galt es nicht lediglich eine Regelung einzuführen, die einen Begegnungsverkehr auf dem zu schmalen Gehweg ausschließt. Zusätzlich war es erforderlich, die Fußgänger und Radfahrer vom Geländer abzuweisen.

 

Zur Abgrenzung der Fahrbahn gegen den Gehweg ist eine Schutzplanke installiert worden, die zum Gehweg hin scharfe Kanten und offene Winkel aufweist. Die gewählte Bauform ist zur Montage entlang von Wegen für Fußgänger und Radfahrer unzulässig, weil Verletzungsgefahr droht. Eine Passage zwischen dem niedrigen Geländer und der ungeeigneten Schutzplanke war daher zu unterbinden.

 

Das Befahren des etwa 85 cm schmalen Gehweges mit Fahrrädern ist also an sich schon hochproblematisch. Hinzu tritt allerdings noch der Umstand, dass der Weg auf der Brücke eine beträchtliche Neigung zur Fahrbahn hin aufweist. Damit sind weitere Risiken für Radfahrer verbunden.

 

Im Falle der Beampelung des Gehweges würden extrem lange Rotphasen geschaltet werden müssen, weil selbstverständlich auch noch sehr langsame Verkehrsteilnehmer (z.B. Rollstuhlfahrer), die in der letzten Sekunde der Grünphase die Engstelle betreten oder befahren, die Brücke räumen können müssen, bevor die Gegenrichtung freigegeben wird. Derart lange Wartezeiten sind nicht zumutbar und nicht akzeptiert.

 

Der bislang als Geh- und Radweg ausgewiesene Weg weist nunmehr eine Breite auf, die die Anordnung einer Benutzungspflicht für Radfahrer nicht mehr zulässt. Soweit kein hinreichend breiter Sonderweg zur Verfügung gestellt wird, verlagert sich der Radverkehr also auf die Fahrbahn. Das ist angesichts der hohen Verkehrsbelastung und des Umstandes, dass ein sicheres Überholen praktisch nicht möglich wäre, aus Verkehrssicherheitsgründen nicht akzeptabel.

 

Aus den genannten Gründen war die Verlegung des Geh- und Radweges auf die Fahrbahn und somit die Ampelregelung für den Kraftfahrzeugverkehr leider nicht zu vermeiden. Anders hätte eine sichere Überquerung der Brücke als Fußgänger (gegebenenfalls auch mit Kinderwagen), Radfahrer oder mobilitätsbeeinträchtigter Mensch mit Rollstuhl nicht gewährleistet werden können."

 

Eine Anmerkung

Eine dauerhafte Lösung ist also nicht in Sicht. Erstaunlich, dass der via-solution- Sprecher in einem RTL-Beitrag  die Errichtung der Leitplanken damit begründet, dass damit Gefährdungen der Fußgänger/Radfahrer durch "ausbrechende" Fahrzeuge verhindert werden sollen. Jetzt gibt es überhaupt keine Abgrenzungen mehr. Selbst die hohe Kante zum Fußweg hätte einen gewissen Schutz geboten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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