GUDELIUS: Augenblick mal!
Hier schreibt der Quickborner Autor Peter Gudelius einmal in der Woche zu Themen der Stadt, des Landes und der Welt. Was sich kritisch liest, mal mehr, mal weniger zugespitzt, will als Anregung verstanden sein und zum Nachdenken verführen. Die Äußerungen des Autors stellen nicht die Meinung des Herausgebers/der Redaktion dar.
Weitere Beiträge des Autors finden Sie in seinem Blog „Sprach-los".
Vor kurzem stand hier das „Promille-Problem“ zur Debatte. Es ging darum, wie Politik, Verwaltung und die Bürger Quickborns in den Ausschusssitzungen miteinander zurechtkommen. Mehr schlecht als recht? Das soll sich erst noch herausstellen.
Versprochen wurde, auf die Spielregeln dieser Zusammenarbeit, dieses Zusammenlebens, genauer einzugehen. Funktionieren diese Regeln? Und wenn ja – wie? Das sehen wir uns jetzt einmal an.
Spielregel No. 1, Allgemeine Einwohnerfragestunde: Hier können Bürgerinnen und Bürger Themen zur Sprache bringen, die nicht auf dem Programm stehen. Drei Fragen dürfen sie stellen, und 30 Minuten sind für diese Fragen vorgesehen.
Reicht das?
Spielregel No. 2, Einwohnerfragen im Zusammenhang mit Tagesordnungspunkten: Hier müssen die Bürger bei der Sache bleiben. Es geht nur um das aktuelle Thema. Das ist sicherlich richtig. Ist es aber richtig, dass Fragen zum aufgerufenen Tagesordnungspunkt gestellt werden müssen, wenn die Ausschussmitglieder ihre Argumente noch gar nicht ausgetauscht haben.
Spielregel No. 3, Die Anhörung: Hier können sich die Bürger in die Beratungen der Ausschussmitglieder einmischen. Handicaps: Sie müssen sich gleich zu Beginn der Sitzung anmelden und haben nur fünf Minuten Zeit für ihren Beitrag für Antworten nur drei Minuten. Reicht das aus? Zumindest besteht der Eindruck, dass sich die Ausschusssmitglieder mehr Zeit nehmen.
Spielregel No. 4, Ausschluss der Öffentlichkeit: Da heißt es: „Die Öffentlichkeit kann im Einzelfall ausgeschlossen werden, wenn bei einem Beratungsgegenstand überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Das ist nicht zu verstehen und sollte erklärt werden.
Erstens: Wenn es um „überwiegende Belange des öffentlichen Wohls“ geht, dann sollte das öffentliche Wohl auch öffentlich diskutiert werden. Zweitens: „Berechtigte Interessen Einzelner“. Was heißt hier berechtigt? Und wer sind die Einzelnen? Erfordern? Was ist erforderlich? Und wer befindet darüber?
Wie wäre es, darüber einmal nachzudenken und darüber zu sprechen? Schaden könnte es nicht. Das bisschen Mut dafür werden wir doch noch aufbringen.
PS. Fairerweise ist zu sagen, dass Ratsversammlung und Ausschussvorsitzende nicht walten und schalten dürfen, wie es ihnen beliebt. Die Gemeindeordnung setzt ihnen Grenzen. Eine gewisse Großzügigkeit dürfte jedoch erlaubt sein. Sie sollte genutzt werden, wenn sie dem Dialog mit dem Bürger dient.
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Charolette Merino (Dienstag, 24 Januar 2017 19:07)
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